- Kennel
Der Begriff Zwinger wird bei Hunden im doppelten Sinn verwendet, nämlich bei der Bezeichnung einer Art der Hundeunterbringung und im Bereich der Hundezucht.
Nachfolgende zwei Bedeutungen werden demnach mit der Begrifflichkeit "Zwinger" umschrieben:
- Der Hundezwinger, auch Zwinger genannt, ist eine Variante wie der Hund im Freien gehalten werden kann. Die Zwingerhaltung ist an sehr strikte rechtliche Bestimmungen gebunden, die wir in unserem gesonderten Artikel "Die Tierschutz-Hundeverordnung" eingehend beschrieben haben, denn Aufenthaltsdauer, Zwingergröße etc. müssen gesetzlich festgelegten Richtwerten entsprechen, damit die Form der Unterbringung als artgerechte Haltung gilt und rechtmäßig im Sinne des Hundes umgesetzt wird.
- Die Zuchtstätte des jeweiligen Züchters oder der Zuchtgemeinschaft in der Rassehundezucht wird ebenfalls als Zwinger bezeichnet. Dieser Zwinger trägt einen geschützten Zwingernamen, der vor Beginn des Zuchtgeschehens des Züchters oder der Zuchtgemeinschaft beantragt werden muss. Der Zwinger im Kontext der Zucht von Hunden wird auch als Kennel bezeichnet, so wie es in Großbritannien üblich ist.
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