Zwingernamensschutz in der Hundezucht
Was bedeutet Zwingernamensschutz in der Hundezucht?
Von:
Carsten Becker
Zuletzt aktualisiert am: 27.12.2023
- Zuchtnamenschutz
- Zwingerschutz
Jeder Züchter und jede Zuchtgemeinschaft in der organisierten und kontrollierten Rassehundezucht, züchten mit ihrem Zwinger unter einem festen Zwingernamen, der vor Beginn der Zuchttätigkeit beantragt, genehmigt und geschützt werden muss. Der Zwingernamensschutz schützt also den Eigenname des Zuchtstättenunternehmens.
Ist der jeweilige Name der Zucht also rechtlich einmal geschützt, so kann keine andere Person oder Gemeinschaft mehr eine Zuchttätigkeit mit derselben Namensbezeichnung anstreben und aktiv betreiben.
Seit dem 01.01.2016 erfolgt der Zwingerschutz, wie der Zwingernamensschutz auch genannt wird, auf internationaler Ebene durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI) und muss über den zuständigen Rassehundezuchtverein beantragt und abgewickelt werden.
Wie der entsprechende Zwingernamensschutz konkret beantragt wird, wie der Zwingernamen ausgewählt sein muss, damit die Beantragung erfolgreiche verlaufen kann, welche Bewandtnis der Zwingername hat und welche sonstigen Bedingungen rund um den Zwingernamen und dessen Schutzantrag erfüllt sein müssen, erfahrt ihr durch die Lektüre des Lexikoneintrags "Zwingername".
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