Rassehundezuchtverein

Was ist ein Rassehundezuchtverein?

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Zuletzt aktualisiert am: 6.5.2021

Eurasier Mutter mit Welpe auf der Wiese vor einem Zaun.jpg
Synonyme
  • Rassehundeklub
  • Züchterverein
  • Zuchtverein

Ein Rassehundezuchtverein ist ein Zuchtverein, der sich um das Zuchtgeschehen, Zuchtbestimmungen und rechtskonforme Umsetzen der gültigen Zuchtordnung seiner Mitglieder kümmert und für eine oder mehrere Rassen in der Rassehundezucht verantwortlich zeichnet. Mitglieder der Rassehundezuchtvereine sind die aktiven Züchter und Zuchtgemeinschaften, die der kontrollierten Nachzucht von verschiedenen Rassehunden nach festgelegten Kriterien wie z.B. dem Rassestandard nachgehen.

Die Rassehundevereine sind wiederum national in einem Rassehundezuchtverband wie dem Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) oder dem Rassehunde-Zuchtverband Deutschland e.V. angegliedert, die dann auf internationaler Ebene einem übergeordneten Verband angehören, z.B. der Fédération Cynologique Internationale (FCI) oder dem United Kennel Clubs International (UCI).

Nimmt man die aktuellen Zahlenangaben des VDH, so sind alleine in diesem Dachverband ca. 160 Zuchtvereine mit rund 8.000 Züchtern und Zuchtgemeinschaften organisiert, die wiederum sich um die Belange von 250 anerkannten Hunderassen kümmern.

Rassehundezuchtvereine stellen für verschiedene Aufgaben verantwortliche Personen wie Zuchtwarte ab, die z.B. nur Personen mit ausreichender Qualifikation und Sachkenntnis als Züchter bei der Zucht von Hunden zulassen, die Würfe inklusive der Wurfabnahme und Zuchthunde kontrollieren, Zuchtstätten hinsichtlich tierschutzrelevanter und zuchtordnungsbedingter Fragen überprüfen, strenge Zuchtanforderungen und -regeln im Hinblick auf die Gesundheit der Hunde und Rassen definieren, Zuchttauglichkeitsprüfungen organisieren und umsetzen, um nur erscheinungskonforme, gesunde, verhaltenstypische und -sichere, sprich geeignete Hunde innerhalb der einzelnen Rassen zur Zucht zuzulassen, die der Zielerreichung von reinrassigen und sozialverträglichen Hundeindividuen dienen.

Ferner obliegt den Zuchtvereinen eine weitere wesentliche Aufgabe, denn sie sind für das Führen eines Zuchtbuches verpflichtet, in dem jeder neugeborene Rassehundewelpe des entsprechend für die Betreuung der jeweiligen Rasse zuständigen Vereins registriert wird und folglich das Ausstellen der Ahnentafel für jedes Hundeindividuum verantworten.

Des Weiteren organisieren und veranstalten die Zuchtvereine der jeweiligen Rassen, Hundeausstellungen und Zuchtschauen.

Laut der VDH-Zuchtodnung sind die Rassehundezuchtvereine für die Umsetzung der nachfolgenden Bestimmungen zuständig:

  • Der jeweilige Rassehundezuchtverein ist für die Zuchtlenkung, Zuchtberatung und Zuchtkontrolle verantwortlich.
  • Rassehundezuchtvereine müssen ein Zuchtbuch führen und die entsprechenden Hunde der jeweiligen Rassen gemäß den Vorschriften der Zuchtordnung registrieren.
  • Die im VDH organisierten und als Miglieder geführten Rassehundezuchtvereine sind verpflichtet, ihre Satzungen dem Regelwerk der VDH stets anzupassen.
  • Die Rassehundezuchtvereine haben alles dafür zu tun, dass kommerziellen Hundehändlern und -züchtern der Zugang und die Registrierung im Zuchtbuch verwehrt bleibt.
  • Ein Rassehundezuchtverein muss in Eigenregie für die Ausbildung, Qualifikation und Fortbildung seiner Zuchtwarte aufkommen. Ferner sind die Verwantwortlichen für deren Ernennung bei entsprechender Eignung zuständig und organiseren deren aktiven Einsatz. Grundlage müssen entsprechend aufgestellte Bestimmungen und Regeln des jeweiligen Zuchtvereins sein.
  • Daneben ist der Rassehundezuchtverein für die Überprüfung der Eignung der Mitglieder und Zuchtstätten zuständig, muss deren nötige Sachkunde prüfen und die Fortbildung sowie Qualifikation sicherstellen.
  • Die Zuchtvereine sind verpflichtet, die artgerechte, rassenspezifische, bedarfsgerechte Haltung der Zuchthunde und Nachzuchten in den einzelnen Zuchtstätten zu kontrollieren und dass die korrekte Aufzucht der Hunde gewährleistet ist.
  • Die ordnungsgemäße und korrekte Beantragung des Zwingernamensschutz für die Zuchttätigkeit der Zuchtstätte / Zwingers liegt in den Händen des Rassehundezuchtvereins.
  • Wird ein Züchter oder eine Zuchtgemeinschaft auf Grund etwaige Zuchtverstöße befristet oder dauerhaft gesperrt, der Zugang zum Zuchtbuch verwehrt oder gar aus dem Rassehundezuchtverein ausgeschlossen, gilt dies übergreifend für alle weiteren Rassehundezuchtvereine, die im VDH Mitglied sind, so dass der sanktionierte Züchter oder Zuchtgemeinschaft auch nicht über Umwege und einen anderen Zuchtverein, erneut tätig sein können. Die Sanktionen müssen daher allen anderen Zuchtvereinen sofort mitgeteilt werden, damit diese entsprechend handeln können.

Wenn ihr nun auf der Suche nach einem Rassehundewelpen seid oder prinzipiell nachlesen wollt, welche Rassehundezuchtvereine und Züchter für die einzelnen Rassen in der Rassehundezucht und für das Ausstellungswesen zuständig sind, so könnt ihr weitere Informationen in unserer community und den Rassebeschreibungen finden.

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