Zuchttauglichkeitsprüfung für Hunde

Was ist eine Zuchttauglichkeitsprüfung bei Hunden?

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Zuletzt aktualisiert am: 27.12.2023

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Synonyme
  • Körung
  • ZTP
  • Zuchtausleseprozess
  • Zuchtausleseprüfung
  • Zuchtselektionsprüfung
  • Zuchtzulassungsprozess
  • Zuchtzulassungsprüfung

Soll ein Hund, Rüde oder Hündin, für die gezielte Zucht verwendet werden, so muss dieser vorab eine Zuchttauglichkeitsprüfung ablegen. Die Zuchttauglichkeitsprüfung wird durch einen Zuchtwart des entsprechenden Zuchtverbands bzw. Zuchtvereins nach fixen Vorschriften und Kriterien durchgeführt. Unterstützt wird er in aller Regel von einem Tierarzt, um die tiermedizinische Begutachtung fachmännisch beurteilen zu können.

Mit der Zuchttauglichkeitsprüfung sollen die Merkmale und Anlagen des Zuchthundes kontrolliert und geprüft werden, um die Zuchtziele die Bedingungen des Zuchtstandards zu gewährleisten. Der Hund wird also auf Herz und Niere geprüft. Gegenstand der Zuchttauglichkeitsprüfung sind u.a. der Gesundheitszustand, das Verhalten und das gesamte äußere Erscheinungsbild inklusive seines Bewegungsprofil. 

Der Inhalt und das Niveau der einzelnen Testbereiche der jeweiligen Zuchttauglichkeitsprüfung, kann von Rasse zu Rasse differieren, da die spezifischen Merkmale der Rasse einfließen sollen. Sprich, der Gradmesser kann für einen Hund der Rasse A mit einer eher zurückhaltenden und reservierten Wesenseigenschaft nicht derselbe sein, wie bei der Rasse B, die für ihr Selbstbewusstsein und Offenheit bekannt ist. Es werden also bei der Zuchttauglichkeitsprüfung die Anlagen der jeweiligen Rasse und des Rassenstandards berücksichtigt. Ebenso sind auch die vorzulegenden Untersuchungsergebnisse nicht bei jeder Rasse und entsprechend den zu prüfenden Hunden pauschal dieselben. Denn bei manchen Rassen besteht von Haus aus das Risiko für gewisse Erbkrankheiten oder genetische Prädispositionen, die andere Rasse nicht betreffen. So haben u.U. die Züchter des Dobermann, Labrador Retriever, Shetland Sheepdog, Deutscher Schäferhund oder Dackel, jeweils andere Unterlagen einzureichen, als der Züchter der anderen Rasse. Häufig müssen z.B. Untersuchungsergebnisse zu Hüftgelenksdysplasie (HD), Ellbogendysplasie (ED), Patellaluxation, Progressive Retina Atrophie , MDR-1-Gendefekt, Collie Eye Anomalie und Herzuntersuchungen vorgelegt werden.

Die notwendigen Unterlagen, Formblätter, Vordrucke und Zuchttauglichkeitskriterien, die für die Überprüfung der Zuchttauglichkeit des Hundes der jeweiligen Rasse notwendig sind, können bei den jeweiligen Rassehundezuchtvereinen eingesehen und angefordert werden.

Handelt es sich um einen Gebrauchshund, so müssen bei der Zuchtzulassungsprüfung dem Zuchtwart auch die Unterlagen über die Teilnahme an den Gebrauchshundprüfungen vorzulegen.

Das Bestehen der Zuchttauglichkeitsprüfung dient der Zuchtzulassung für den jeweiligen Hund als Zuchthund und ist für die Zuchtvereine in der Zuchtordnung verbindlich vorgeschrieben. Ist die Zuchttauglichkeitsprüfung bestanden, so darf der Rüde zukünftig zugelassene Zuchthündinnen durch den gezielten Deckakt befruchten. Er fungiert also als zugelassener Deckrüde. Bei einer Zuchthündin spricht man dann davon, dass sie nunmehr durch die Zuchttauglichkeitsbescheinigung für die gezielte Zucht "belegt" werden darf.

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