Zuchtwart für Hunde
Was ist ein Zuchtwart bei der Hundezucht?
Von:
Carsten Becker
Zuletzt aktualisiert am: 7.11.2024
Der Zuchtwart ist ein Kontrollorgan in Form einer zertifizierten und lizensierten Person, die für die Zuchtverbände die organisierte Zucht, das Zuchtgeschehen, die Züchter sowie Zuchtgemeinschaften und ihre Zuchtstätten, Zuchttiere und Nachzuchten kontrolliert, überprüft und beaufsichtigt. Der Zuchtrichter ist für die Einhaltung und korrekte Umsetzung der Zucht-Ordnung und Zuchtbestimmungen zuständig, arbeitet speziell in gesundheitlichen Fragen, eng mit einem Tierarzt zusammen.
Schaut man sich die Zucht-Ordnung des Verbands für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) im Hinblick auf die Aufgaben des Zuchtwart an, so ist dieser für folgende Themen verantwortlich:
- Beratung der im VDH als Mitglieder gelisteten Züchter und Zuchtstätten
- Überprüfung, Eignung, Kontrolle der Zuchtstätten
- Überwachung des Zuchtgeschehens
Dabei stehen sie in der Pflicht, die Vorgaben der Fédération Cynologique Internationale (FCI), des Verbands für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) und der darin organisierten Zuchtverbände und Zuchtvereine umzusetzen, sowie die Einhaltung der Vorschriften durch die Züchter und Zuchtstätten zu beobachten.
Eine ganz wesentliche Aufgabe bei der Rassehundezucht kommt ihnen dabei bei der Überprüfung und Zulassung der Zuchttiere, sowie der Nachzuchten inklusive Wurfabnahme zu. Wird ein Wurf neugeborener Rassehundewelpen durch den Züchter beim Rassenhunde-Zuchtverein gemeldet, so wird der zuständige Zuchtwart frühestens mit Vollendung der 7. Lebenswoche der Welpen, die Wurfabnahme durchführen und mittels eines Abnahmeprotokoll schriftlich festhalten. Das Abnahmeprotokoll enthält alle Angaben, die für die Ausfertigung der Ahnentafel/Registrierbescheinigungen nötig sind. Ferner wird die Zuchtstätte in ihrer Gesamtheit beäugt und beschrieben. Im Hinblick auf die Zuchttiere, also Mutterhündin und Welpen der Nachzucht, macht sich der Zuchtwart ein detailliertes Bild über Gesundheits- und Allgemeinzustand und Verhalten. Sind bei den Hunden Auffälligkeiten zu verzeichnen, so werden diese protokolliert. Weiter wird überprüft, ob alle Welpen ordnungsgemäß unverwechselbar gekennzeichnet sind (Micro-Chip/Tätowierung) und die durch die ständige Impfkommission Veterinärmedizin empfohlenen Impfungen erhalten haben. Welche Impfungen dies sind, könnt ihr aus unserem Artikel "Impfungen" ersehen.
Sind sie selber in Funktion als Züchter tätig und melden eine Nachzucht, dürfen sie selbstverständlich ihre eigenen Würfe nicht abnehmen, sondern nur durch einen weiteren Zuchtwart die Abnahme der Nachkommen durchführen lassen.
Alles in allem also ein sehr verantwortungsvoller Aufgabenbereich, dessen Berufung man sich verdienen und durch entsprechende Voraussetzungen erfüllen muss.
Aber wie kann man konkret Zuchtwart beim VDH werden?
Hierfür sind die nachfolgenden Kriterien zu erfüllen und durch den Rassenhundezuchtverein mittels einer Prüfung festzustellen:
- Die Person muss eine ordentliche und vollwertige Mitgliedschaft in einem VDH-Mitgliedsverein führen
- Die Person muss über ausreichende eigene Zuchterfahrung verfügen
- Die Person muss mit ihrer Zuchtstätte völlig unbescholten in ihrer Zuchthistorie sein
- Die Person muss über umfangreiches Wissen und Fähigkeiten der Rasse verfügen, für die sie als Zuchtwart tätig wird
- Die Person muss die Sachkunde nachweisen, besonders im Bereich der Genetik, Fortpflanzungsbiologie und Welpenaufzucht
Hat dir der Inhalt gefallen? Dann teile ihn doch auch mit anderen: