Betreuung Hund: Wohin mit dem Hund im Krankheitsfall?
Plan B für die Hundebetreuung, wenn der Hundehalter krank ist!
Von:
Carsten Becker
Zuletzt aktualisiert am: 21.8.2023
Die umfassende Betreuung des Hundes gehört zu den Aufgaben der artgerechten und tierschutzkonformen Hundehaltung dazu. Wer A sagt, muss also also Halter auch B sagen und für die angemessene Betreuung seines Hundes geradestehen - dies gilt aber nicht nur für den Fall dass man gesund ist und voll im Saft steht, sondern auch im Krankheitsfall.
Und die Betreuung vom Hund umfasst mehr als die pure Anwesenheit seines Bezugsmenschen. Kann dieser sich krankheitsbedingt nicht um seinen Vierbeiner wie gewohnt kümmern, da ihn eine Krankheit oder körperliche Belastungen daran hindern, so muss man als verantwortlicher Besitzer früh an einen Plan B denken.
Denn oft wird einem auch erst im Ernstfall bewusst, was alles zur Betreuung und Versorgung des Hundes gehört. Ist man mehr oder minder eingeschränkt, so wird der Arbeitsaufwand augenscheinlich. Der Hund will hin und wieder sein Geschäft erledigen, den Auslauf in Mutter Natur genießen, dabei herumschnuppern und seine vorzüglichen Sinne einsetzen, um körperlich und kognitiv gefordert zu werden. Aber auch das Hundefutter muss besorgt und zubereitet und das Fell gebürstet und gepflegt werden.
Kurzgesprochen, die Betreuung des Hundes im Krankheitsfall ist ein wichtiger Punkt in Sachen Vorsorge, damit in allen erdenklichen Situationen für die Versorgung des Hundes gesorgt ist.
In den nachfolgenden Ausführungen haben wir für euch hilfreiche Infos, Ratschläge und To-do´s zusammengetragen, um für den Notfall einer akuten und chronischen Erkrankung oder gar einer lebensbedrohlichen Situation, nichts dem Zufall zu überlassen. Im Sinne des Hundepartners also alles geregelt zu haben und situativ gut gerüstet zu sein.
Für den Krankheitsfall bei der Betreuung des Hundes schon heute an morgen denken!
Im Sinne des Hundes gut vorsorgen.
Hundebetreuung im Falle von Krankheit, Unfall, Reha, Altersgebrechen und Tod
Sind Hund und Hundehalter gesund, scheint die Sonne und alles ist gut.
Dass sich diese Wunschszenario aber auch einmal ändern kann, muss jedem verantwortungsbewussten Hundehalter von vornherein klar sein. Es kann der Zeitpunkt kommen, wo eine akute Erkrankung den Hundebesitzer schachmatt setzt und ans Bett fesselt, sei es durch das Corona-Virus, eine Magen-Darm-Verstimmung, Schlaganfall oder eine vorübergehende Bewegungseinschränkung durch einen Beinbruch oder Kreuzbandriss.
Ebenso kann der Hundehalter auch von einer chronischen Krankheit betroffen sein, die den bisherigen Hundealltag inklusive Auslastung, Pflege, Fütterung und Betreuung auf den Kopf stellt und perspektivisch die art- und tiergerechte Betreuung des Hundes neu überdacht werden muss.
Selbst wenn eine Krankheit den Hundebesitzer außer Gefecht setzt und dieser zu Hause seine Malaise auskurieren kann, ist die bisherige Betreuung je nach Ausprägung, Verlauf und Schweregrad der Erkrankung, gefährdet. Muss der Halter gar für eine Zeit ins Hospiz oder über mehrere Wochen in Reha, wird die Betreuung des Hundes zu einem zentralen Problem.
Da wir Menschen nunmehr Lebewesen sind, kann uns sogar im Schlimmsten Fall ein schwerer Unfall von heute auf morgen aus dem Leben reißen, oder eine unheilbare Krankheit nur noch wenige Wochen oder Monate Zeit geben. Auch hierüber sollte sich jeder Halter im Sinne der Betreuung seines Hundepartners über im Falle des Ablebens machen, damit dieser bestenfalls nicht ins Tierheim muss, sondern ein neues hundgerechtes und glückliches Hundeleben an der Seite neuer Besitzer findet.
Gleiches gilt im Übrigen auch für Senioren und Seniorinnen, denen oft ein Hund auf Grund ihres fortgeschrittenen Alters bei der Suche und Kontaktaufnahme mit Züchtern oder dem Tierschutz verwehrt bleibt. Denn die abgebende Seite macht sich berechtigterweise Sorgen, wie es mit dem Hund im Fall der Fälle in Sachen Betreuung weitergeht. Wäre hier aber über eine Patenschaft von vornherein geklärt, was mit dem Hund passiert, sollte seinem Herrchen/Frauchen etwas zustoßen, so könnten ältere Menschen sich durchaus nochmals einen Hund anschaffen, durch dessen tägliche Anwesenheit, ihnen viel positiver Input mental und physisch zu Teilen würde – zudem kämen die Senioren bei den Gassirunden schneller in Kontakt mit Gleichgesinnten und anderen Menschen, sodass der Zugang zum Sozialkontakt erheblich einfacher wäre, an dem es leider bei älteren Semestern häufig fehlt. Ein schöner Nebeneffekt ist durch die regelmäßige Bewegung im Rahmen der Hundehaltung, dass auch die Fitness und damit das Wohlbefinden gestärkt wird. Sprich, Senioren und Seniorinnen mit Hund sind häufig agiler und rüstiger, als gleichaltrige ohne Vierbeiner in ihrer Betreuung.
Frühzeitig die Betreuung des Hundes im Krankheits- und Todesfall regeln!
Im Idealfall ist folglich die Betreuung des Hundes durch Dritte im Ernstfall bereits früh für den Tag X geregelt und eine/mehrere Lösungen stehen parat, sollte der Hundehalter im Krankheitsfall die Betreuung des geliebten Vierbeiners zuweilen selber nicht mehr sicherstellen können oder gar das langfristige Zusammenleben durch einen Schicksalsschlag aus den Fugen gerät.
Wir wissen, dass das Thema ein sehr sensibles ist, aber auf Grund der Liebe und dem Respekt dem Hund gegenüber sich jeder Hundehalter und potentiell werdende, darüber zum Wohle seines Hundepartners frühzeitig Gedanken machen sollte – dies gehört in unseren Augen zur umfassenden Fürsorge und Sorgfaltspflicht eines jeden Hundebesitzer zum Schutz seines Vierbeiners einfach dazu.
Was bedeutet "Betreuung" des Hundes?
Anwesenheit, Hundefütterung, Pflege, Zuwendung etc.
Betreuung = Rundumversorgung des Hundes
Unter der Betreuung des Hundes verstehen wir natürlich prinzipiell für den Hund da zu sein, aber das „da sein“ umfasst im Hinblick auf eine artgerechte, rassespezifische und tierschutzgerechte Hundehaltung mehr als die bloße Anwesenheit.
Denn der Hund hat individuelle Bedürfnisse, die befriedigt werden wollen. So stehen in Sachen Betreuung die Fütterung, Hundepflege, Gesunderhaltung und Gesundheitsvorsorge, Bewegung und kognitive Auslastung und nicht zu Letzt der Sozialkontakt durch seine vertrauten Bezugsmenschen bei der „Betreuung“ des Hundes im Fokus.
Sind Herrchen oder Frauchen nun krank, vielleicht sogar bettlägerig oder müssen gar außer Haus gesunden, so müssen die täglichen Aufgaben rund um die Haltung und Bedürfnisbefriedigung des Hundes, neu überdacht und organisiert werden.
Denn wer garantiert für das Füllen des Napfes, das Reichen etwaiger Medikamente, den fälligen Tierarztbesuch, das tägliche Bürsten, den erforderlichen Auslauf und die willkommene und gewohnte Streicheleinheit am Abend, wenn der Halter dies im Krankheitsfall nicht mehr kann?
Damit neben der krankheitsbedingten Belastung, die Frage nach der Betreuung des Hundes nicht noch mehr Kopfzerbrechen an der Stelle dem betroffenen Halter macht, raten wir zu einem Plan B, der früh durchdacht und für den unwiderruflichen Ernstfall, sogar testamentarisch fixiert werden sollte. Damit selbst im Ablebensfall im Hinblick auf den erwünschten zukünftigen Lebensmittelpunkt und damit die vollumfängliche Betreuung des Hundes gesorgt ist. Ebenso sollte für den Fall, dass Herrchen/Frauchen ins Koma fallen, eine niedergeschriebene Erklärung die weitere Betreuung des Hundes regeln. Würden wir Halter an dieser Stelle uns zu Lebzeiten mehr Gedanken machen, würde zahlreichen hinterbliebenen Hunden, der Gang ins Tierheim erspart bleiben!
Wer sorgt im Ernstfall für die Betreuung des Hundes, wenn der Hundehalter krank ist?
Familie, Bekannte, Nachbarn, Hundepension, Dogsitter, Tierheim etc.
Notfallplan: Hundebetreuung im Krankheits- und Ernstfall
Wir wollen nun noch einige Lösungswege aufzeigen, die für eine zwischenzeitliche und langfristige Betreuung des Hundes in Frage kommen, wenn durch einen Krankheitsfall oder sonstiges Gebrechen, Herrchen oder Frauchen sich nicht mehr um die Versorgung und Betreuung ihres Hundes selber kümmern können.
Wohin also mit dem Hund, wenn der Hundehalter Zuhause nicht mehr in der Lage ist, diesen angemessen zu betreuen, oder ein Klinikaufenthalt, der Weg ist Pflegeheim oder mögliches Ableben ansteht?
Dies alles kann mit einer Vorsorgevollmacht für den Hund schriftlich geregelt werden. So wie man also für den Ernstfall diverse Versicherungen abschließt oder die eigenen Angelegenheiten in die betreuenden Hände berechtigter Dritter legt und diese mit einer Vorsorgevollmacht ausstattet, so kann und sollte man für seinen Hund zeitlebens vorsorgen. Sprich, damit wird früh der richtige und erwünschte Weg in Sachen Zukunft des Hundes geregelt. Und hier noch ein Tipp: Bewahrt schriftliche Vorsorgevollmachten und Abschriften des Testaments sicher auf und teilt einer Vertrauensperson mit, wo die Unterlagen im Notfall zu finden sind. Zudem ist es immer eine gute Idee, eine Notfallkarte mit einem Kontakt in der Handtasche oder dem Portemonnaie mitzuführen, mit der beispielsweise Rettungshelfer oder Polizei einen Hinweis auf den Hund und dessen Versorgungsbedürftigkeit erhalten.
An eine Vorsorgevollmacht & Notfall-Karte denken!
Um dies rechtzeitig zu klären, bedarf es der offenen Kommunikation mit den in Frage kommenden Personen, die man sich als vorübergehende oder zukünftige Betreuer vorstellen kann. Es ist an dieser Stelle doch klasse, wenn man als Herrchen/Frauchen aktiv die Zukunft seines Hundes mitbestimmen kann, eine vertrauensvolle, fürsorglich und sorgsam agierende Person findet und folglich der Hund nicht seinem Schicksal selbst überlassen wird.
Der einzig richtige Weg ist dementsprechend, auf die Auserkorenen zuzugehen und mit ihnen das sensible Anliegen zu besprechen. Dies können Familienmitglieder, Freunde, Nachbarn oder gar bestimmte Tierschutzorganisationen sein. Ist der Ausfall zeitlich begrenzt, so sind Hundepensionen und Hundesitter weitere Ansprechpartner. Vielleicht lässt sich ja sogar die Betreuung des Hundes sogar im gewohnten Zuhause realisieren, damit neben dem so oder so aufkommenden Stress durch die Abwesenheit der Hauptbezugsperson, der Hund nicht auch noch aus seinem bekannten und vertrauten Lebensumfeld herausgerissen wird. So könnte eine beauftragte Betreuung den Hund täglich mehrere Stunden besuchen, füttern, Gassi gehen, pflegen und einfach miteinander die Zeit verbringen, dabei aber den Hund dort lassen, wo er sich wohl und Zuhause fühlt.
Apropos Vertrauen: Die Königslösung wäre sogar die, wenn der Hund regelmäßig in seinem Hundealltag Kontakt und Umgang mit der/die ausgewählte Betreuungsperson hätte, damit bereits eine Vertrauensbasis und gegenseitige Sympathie besteht. Sei es für eine kurzzeitige oder langfristige Betreuung und Aufnahme des Vierbeiners. So könnten Patenschaften hilfreich sein, besonders wie bereits weiter oben erwähnt, im Falle von Senioren und ernsthaft kranken Menschen. So könnten sich Hund und Betreuer sukzessive durch wiederkehrenden sozialen Kontakt bei gemeinsamen Spaziergängen und Verweilen im gewohnten Umfeld und im Zuhause des Paten, miteinander vertraut machen und an das Gegenüber gewöhnen.
Nachfolgende Menschen im direkten Umfeld und externe Dienstleister kommen im Hinblick auf die Betreuung des Hundes in Frage:
- Familie
- Freunde und Bekannte
- Hundepension / Hundehotel
- Hundesitter
- Andere Hundehalter
- Paten
- Tierschutz / Tierheim
Noch ein Hinweis zum Schluss:
Steht eine Kur oder Reha an, so kann je nach Klinik und Krankheitsbild der Hundepartner als zahlender Gast mit einchecken. Klärt dies doch im Vorfeld ab, solltet ihr in der Lage sein, euren Hund während des Aufenthaltes selber zu bespaßen und betreuen.
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