Anerkannter Nachsuchenführer

Was ist ein anerkannter Nachsuchenführer und was macht er?

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Zuletzt aktualisiert am: 19.2.2023

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Synonyme
  • anerkannter Schweißhundeführer

Ein bestätigter oder anerkannter Nachsuchenführer ist ein jagdlicher Hundeführer, dessen Funktion als Nachsuchenführer von den Jagdbehörden eines deutschen Bundeslandes offiziell anerkannt oder bestätigt wurde. Ein anerkannter oder bestätigter Nachsuchenführer verfügt über besondere rechtliche Privilegien. Diese sollen ihn, während einer durch mehrere Jagdbezirke führenden Nachsuche, vor dem strafrechtlich relevanten Vorwurf des Wilderns schützen.

Nicht jeder Jäger, der einen für Nachsuchen brauchbaren Jagdhund auf Schweißfährten führt, erhält von staatlicher Seite das Prädiakt "anerkannter Nachsuchenführer". Im Gegensatz zu den anerkannten Nachsuchenführern und Schweißhundeführern, dürfen diese nicht anerkannten Nachsuchenführer in vielen Bundesländern nur in dem Jagdbezirk eine Nachsuche durchführen, in den sie eingeladen wurden oder in dem sie als Jagdpächter zu Ausübung der Jagd berechtigt sind.  

In den angrenzenden Nachbarrevieren dürfen diese „inoffiziellen“ Nachsuchenführer die Nachsuche nur fortführen, sofern ein „Wildfolgevereinbarung“ genannter Vertrag zwischen den beiden betroffenen Revieren eine entsprechende Regelung enthält. Manche Landesjagdgesetze regeln, dass „inoffizielle“ Nachsuchengespanne unter bestimmten Umständen grenzüberschreitend nachsuchen dürfen, auch wenn keine Wildfolgevereinbarung das ausdrücklich erlaubt.

In einigen Bundesländern, darunter Rheinland-Pfalz, sehen die Landesjagdgesetze vor, dass ein anerkannter Nachsuchenführer bewaffnet mit seinem Hund dem kranken Schalenwild über alle Reviergrenzen hinweg nachstellen und das Wild erlegen darf.

Liegt weder eine entsprechende Wildfolgevereinbarung noch eine gesetzliche Regelung für die Nachfolge vor, läge ein Fall von Wilderei vor, wenn ein Jäger bewaffnet einem Schalenwild in einem fremden Revier nachstellt, selbst, wenn dieses verletzt ist.

Da eine offizielle Anerkennung als Nachsuchengespann meist nur dann erfolgt, wenn der Nachsuchenführer einen Hund der drei Schweißhunderassen führt, wird statt vom anerkannten Nachsuchenführer häufig und auch in vielen Landesjagdgesetzen von anerkannten Schweißhundeführer(innen) oder Führer(innen) von Schweißhunden gesprochen.

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