Eine geschichtliche Zeitreise über die Steuern für Hunde in Deutschland

Für die Haltung von Hunden wird schon lange eine "Steuer" fällig!

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Zuletzt aktualisiert am: 25.10.2023

Ein Berner Sennenhund mit Steuermarke liegt am Strand.jpg

Das wichtigste in Kürze

  • Dass für Hunde Steuern bezahlt werden müssen ist eine uralte Geschichte
  • Früher wurde eine Kornabgabe ("Hundekorn") als Steuer für den Hund gezahlt
  • Die Steuererhebung für die Haltung von Hunden, war stets Recht der Gemeinden
  • Auch heute noch schicken die Gemeinden und Städte den Steuerbescheid
  • Die fälligen Steuern für Hunde differieren je Wohnort, Hundeanzahl und Hundetyp

Anknüpfend zu unserem Leitartikel "Die Hundesteuer - Pflicht, Kosten, Berechnung, Ausnahmen, Tipps & To-dos" hat unser mitwirkender dogondo-Hundetrainer Ralf Lügger nochmals das Thema weiter beleuchtet - er geht mit uns gemeinsam auf Zeitreise und beschreibt in seinem nachfolgenden Artikel detailliert die geschichtlichen Hintergründe und Entwicklung der historischen Erhebung von Steuern für die Hundehaltung.

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Das Erheben von Steuern für Hunde hat eine lange Tradition

Schon um 1500 wurde der "Hundekorn" als Steuer , auch als "Bede" bekannt, erhoben.

Die geschichtliche Entwicklung der Steuern für Hunde bis heute

Interessanterweise geht die Historie der der Erhebung von Steuern für die Haltung von Hunden in unserem Land bis ins Jahr 1500 zurück, als sich das erste Mal nachweislich eine Abgabe für Hunde finden lässt, die damals noch liebevoll als "Hundekorn" bezeichnet wurde - so mussten die "Steuerpflichtigen" die sogenannte "Bede", wie die Steuer für Hunde hier und da genannt wurde, Kornabgaben wie Roggen oder Hafer leisten. Eine offizielle Etablierung der Steuer als solche fand dann aber erst 1810 statt. Ursprünglich wurde die die Steuern für Hunde als eine Art Luxussteuer eingeführt. Der Gedanke dahinter war einfach: Wer sich ein Tier hält, welches nicht zur Arbeit, sondern nur zum Vergnügen dient, der kann sicherlich auch eine kleine Abgabe an den Staat leisten. Heutzutage hat die anfallende Steuer für die Hundehaltung allerdings einen anderen vordergründigen Zweck. Sie soll nicht primär Staatseinkünfte generieren, sondern eher als Abschreckung dienen. Denn die Steuer soll im Idealfall die Anzahl der Hunde, speziell in dicht bewohnten Gebieten, minimieren. Dass diese Abschreckungsstrategie allerdings nicht sonderlich gut funktioniert, zeigt sich an den Zahlen der letzten Jahre – im Gegenteil sogar.

Die Einnahmen der Steuern für die in Deutschland angeldeten Hunde sind seit 2009 sogar um beeindruckende 49 Prozent gestiegen - von 248 Millionen Euro auf 370 Millionen Euro. Ein Grund hierfür ist sicherlich die stetige Erhöhung der Steuer selbst. Ob jedoch der Anstieg der Steuersätze für registrierte Hunde allein für die erhöhte Einnahme verantwortlich ist, bleibt fraglich. Ein weiterer Faktor, der beachtet werden sollte, ist die ebenfalls stetig steigende Anzahl an Hunden in Deutschland. Besonders die Corona-Pandemie hat in diesem Zusammenhang zu einem rasanten Wachstum geführt.

Die Details der Steuer für den einzelnen Hund, wie beispielsweise ihre entsprechende Höhe, werden in Deutschland durch die Länder festgelegt. Auf Grundlage der entsprechenden Kommunalabgabegesetze oder Hundesteuergesetze sind dann die jeweiligen Gemeinden für die Erhebung dieser Steuer berechtigt. Etwas verwunderlich ist hierbei, dass es in Deutschland keine bundeseinheitliche Pflicht zur Erhebung der Steuer für Hunde gibt. Ebenso wenig gibt es eine einheitliche Regelung zur Höhe der Steuer. Diese ist eine rein kommunale Angelegenheit, was bedeutet, dass es bereits innerhalb eines Bundeslandes, oder sogar zwischen Gemeinden, enorme Unterschiede geben kann.

Doch wie hoch ist die Steuer für den Hundehalter bei Haltung eines Hundes nun eigentlich genau? Wie bereits erwähnt, ist dies eine rein kommunale Angelegenheit. Daher können bereits wenige Kilometer Distanz einen erheblichen Unterschied in der Steuerbelastung bedeuten. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass die Steuern in ländlichen Gebieten in der Regel deutlich niedriger ist als in den Städten. So werden beispielsweise in einigen ländlichen Gemeinden nur ca. 50 Euro für den Ersthund fällig, während in Köln aktuell mehr als 150 Euro zu zahlen sind.

Der Steuerbescheid für die Erhebung der jeweiligen Steuer für den Hund kann sich auch je nach Anzahl und Rasse der gehaltenen Hunde unterscheiden. Während in manchen Gemeinden alle Hunde steuerlich gleichbehandelt werden, erheben andere Gemeinden höhere Steuersätze für bestimmte Rassen, sog. Listenhunde. In einigen Kommunen ist eine Steuerbefreiung mittels eines Sachkundenachweises für Halter von Listenhunden möglich.

Wer also muss die Steuer des steuerpflichtigen Hundes bezahlen? Es ist ganz einfach: jeder private Hundehalter ist dazu verpflichtet. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Bürger, der sich die Unterhaltskosten für einen Hund leisten kann, auch in der Lage ist, die entsprechende Steuer zu zahlen. Die Höhe der Steuer ist dabei völlig unabhängig vom Einkommen des Halters. Allerdings gibt es natürlich auch Ausnahmen, bei denen die Steuer fü die Haltung eines Hundes entweder reduziert oder gar vollständig erlassen wird. Beispiele dafür sind:

  • Dienstlich genutzte Hunde, wie beispielsweise Rettungshunde, Forsthunde oder Polizeihunde, sind von der von der Steuerpflicht befreit.
  • Ebenso sind begleitende und assistierende Hunde für Taube, Blinde oder anderweitig hilfebedürftige Personen von der Steuer befreit. Diese Befreiung muss allerdings beantragt werden.
  • In einigen Gemeinden sind auch Tiere, die aus dem Tierheim stammen, nicht voll steuerpflichtig – hier kann man oft mit Steuernachlässen rechnen.
  • Wer Hunde aus gewerblichen Gründen hält, muss ebenfalls keine Steuern für die Haltung des Hundes entrichten. Dies gilt beispielsweise für Züchter.

Die Anmeldung eines Hundes zur Steuer ist in Deutschland recht einfach. Sie benötigen lediglich einen Personalausweis und einige Informationen zu Ihrem Hund, wie zum Beispiel das Kauf- und Wurftag. Die Abwicklung selbst erfolgt in der Regel über das Rathaus oder die Gemeindeverwaltung. In vielen Kommunen läuft der Anmeldeprozess mittlerweile auch komplett online ab, was die Erledigung der Formalitäten erheblich beschleunigt. Wichtig zu wissen ist, dass ältere Hunde spätestens zwei bis vier Wochen nach dem Kauf angemeldet werden müssen. Sollte Ihre Hündin Welpen zur Welt bringen, müssen diese bis spätestens zum vollendeten 3. Lebensmonat angemeldet werden.

Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer keinen Hund mehr besitzen, sind Sie natürlich auch nicht mehr zur Zahlung der bisher erhobenen Steuer für den Hund verpflichtet. Die Abmeldung ist bei der jeweiligen Kommune möglich. Bei Abgabe des Hundes müssen Sie bei der Abmeldung Auskunft zum neuen Besitzer machen. Sollte Ihr Hund eingeschläfert werden oder auf sonstige Weise versterben, ist ein tierärztlicher Nachweis erforderlich. Bei einem Umzug in eine andere Kommune müssen Sie Ihren Hund ebenfalls abmelden - vergessen Sie aber bitte nicht, ihn dort wieder anzumelden.

Die Frage stellt sich nun: Wird die Steuerpflicht tatsächlich überprüft? Die kurze Antwort lautet: ja! Obwohl die meisten Hundehalter vermutlich nie eine Kontrolle erlebt haben, vor allem auf dem Land, ist die Nichtanmeldung eines Hundes nichts anderes als Steuerhinterziehung und kann daher entsprechend geahndet werden. Stichprobenkontrollen finden durchaus statt und in Großstädten ist die Kontrolldichte sogar relativ hoch. Als Nachweis ist es daher sehr wichtig, dass Ihr Hund die Steuermarke als Nachweis der gezahlten Steuer für ihren Hund sichtbar trägt, idealerweise direkt am Halsband.

Wie Sie sehen, ist die Geschichte und die Funktionsweise der Steuer für den Hund in Deutschland ein hochinteressantes und komplexes Thema. Wenn Sie jedoch mehr über das Leben und die Pflege von Hunden erfahren möchten und darüber, wie Sie das Beste aus Ihrer Zeit mit Ihrem vierbeinigen Begleiter herausholen können, besuchen Sie mich doch auf meiner dogondo-Profilseite und erfahren mehr über mich, mein leidenschaftliches Engagement für Hunde und zur weiteren Verwendung meine Kontaktdaten. 

Auf dem Portal www.ralfs-dogmobil.de setzen wir uns aktiv für die artgerechte und liebevolle Betreuung von Hunden ein, einschließlich der sogenannten "Listenhunde". In Ballungsgebieten und Großstädten stoßen wir jedoch auf Herausforderungen im Zusammenhang mit hohen Hundesteuerbeträgen und der kontinuierlichen Einschränkung von Freilaufflächen für Hunde.

Fassen wird doch einmal zusammen:

Was ist die Steuer für die Hundehaltung in Deutschland und wie betrifft sie Besitzer von Listenhunden und Tierheime?

Die "Hunde Steuer" ist eine Steuer, die in Deutschland von den Besitzern von Hunden erhoben wird. Die Höhe der Steuer variiert je nach Stadt oder Gemeinde. Besitzer von Listenhunden müssen oft höhere Steuern zahlen, da diese Hunde als potenziell gefährlich eingestuft werden. Tierheime müssen auch Steuern für ihre Hunde zahlen, da sie oft mehrere Hunde beherbergen.

  1. Warum müssen Besitzer von Listenhunden höhere Steuern zahlen?

    Besitzer von Listenhunden müssen in vielen deutschen Städten und Gemeinden höhere Steuern für ihren Hund zahlen, da diese Hunderassen als potenziell gefährlich eingestuft werden. Die genaue Höhe der Steuer für Listenhunde variiert je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde.

    Die erhöhten Steuern für Listenhunde basiert auf der Annahme, dass diese Rassen ein höheres Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Listenhunde gefährlich sind oder dass jeder Besitzer eines Listenhundes ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt.

    Die Einstufung eines Hundes als Listenhund basiert in der Regel auf bestimmten Rassen, die als potenziell gefährlich angesehen werden. Diese Einstufung kann je nach Bundesland oder Stadt unterschiedlich sein. Beispiele für Rassen, die häufig als Listenhunde gelten, sind Pitbulls, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Rottweiler.

    Die höhere "Hunde Steuer" für Listenhunde dient dazu, die erhöhten Kosten abzudecken, die mit der Kontrolle und Überwachung dieser Hunde verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise spezielle Auflagen wie Leinenzwang, Maulkorbpflicht und erhöhte Haftpflichtversicherungsanforderungen.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuer der Hunde nicht nur dazu dient, die Kosten für die Kontrolle von Listenhunden zu decken, sondern auch allgemein zur Finanzierung von öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit Hunden, wie z.B. die Unterstützung von Tierheimen und Tierschutzprojekten.

    Die erhöhte Steuer für Listenhunde ist also eine Maßnahme, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die zusätzlichen Kosten für die Kontrolle und Überwachung dieser Hunde zu decken.

  2. Wie wird die Höhe der Steuern für Hunde in Deutschland festgelegt?

    Die Höhe der Steuer für den jeweils gehaltenen Hund in Deutschland wird von den Kommunen festgelegt und kann je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich ausfallen. Dabei gibt es keine einheitliche Regelung, sondern es können verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, wie beispielsweise die Größe des Hundes, die Anzahl der Hunde oder auch die Haltung von bestimmten Rassen.

    Für Listenhunde, also Hunde bestimmter Rassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, kann die Steuer für den betreffenden Hund höher ausfallen. Dies liegt daran, dass für diese Hunde oft besondere Auflagen gelten, wie beispielsweise eine Maulkorbpflicht oder ein Leinenzwang.

    Tierheime sind in der Regel von den Steuern für ihre in Obhut gehaltenen Hunde befreit, da sie bereits eine wichtige Aufgabe im Tierschutz übernehmen. Allerdings kann es auch hier regionale Unterschiede geben und es lohnt sich daher, bei der jeweiligen Kommune nachzufragen.

    Es ist also ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde zu informieren, welche Regelungen und Gebühren in der eigenen Stadt oder Gemeinde gelten.

  3. Was passiert, wenn man die fälligen Steuern für seinen Hund nicht bezahlt?

    Wenn man die erhobenen Steuern für die Haltung des Hundes nicht bezahlt, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Die Stadt oder Gemeinde kann ein Mahnverfahren einleiten und zusätzliche Kosten für Verzugszinsen und Mahngebühren erheben. Im schlimmsten Fall kann dies sogar zu einer Pfändung des Gehalts oder Vermögens führen. Es ist daher ratsam, die Steuer für den Vierbeiner fristgerecht zu bezahlen, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.

  4. Können Tierheime eine Befreiung von der Steuer für ihre Hunde beantragen?

    Ja, in einigen Bundesländern Deutschlands können Tierheime eine Befreiung von der Steuer für ihre Hunde beantragen. Allerdings hängt dies von den jeweiligen Regelungen der einzelnen Kommunen ab. In manchen Fällen müssen Tierheime nachweisen, dass sie sich um herrenlose Hunde kümmern oder dass sie Hunde aufnehmen, die aus schlechten Haltungsbedingungen gerettet wurden. Es empfiehlt sich daher, direkt bei der zuständigen Kommune oder dem örtlichen Finanzamt nachzufragen, ob und unter welchen Bedingungen eine Steuerbefreiung für Tierheime möglich ist.

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