Gassigänger für den Hund
Was ist ein Gassigänger?
Von:
Carsten Becker
Zuletzt aktualisiert am: 13.6.2024
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Der Gassigänger übernimmt gegen Entgelt, ehrenamtlich oder als reines unentgeltliches Privatvergnügen, die Aufgabe mit einem oder mehreren Hunden Gassi zu gehen. Damit geht auch gleichzeitig die volle Verantwortung und Aufsichtspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 834 für das Tier auf die Person über und ist während dieser Zeit für jeden Schaden den der Hund Dritten zufügt, haftbar. Dies bringt damit die Notwendigkeit für den Gassigänger als Person mit, über den Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung nachzudenken, um sich gegen die finanziellen Risiken durch das Führen und Halten des Hundes bzw. der Hunde während derer Obhut, abzusichern.
Der Gassigänger bietet seine Dienste sowohl privaten Hundebesitzern zum Spazieren mit dem Hund kostenfrei oder gegen einen festen Stundensatz an, wie auch Tierheimen und Tierschutzorganisationen, für die er ehrenamtlich die Hunderunde mit einem oder mehreren Hunden gleichzeitig bzw. abwechselnd zu festen Zeiten durchführt.
Wird also der Gassigänger gebucht oder er übernimmt in einem Tierheim die Betreuung eines Hundes, so wird er generell den oder die Hunde zu Hause bzw. am Standort der Organisation abholen und dann für eine bestimmte Zeit ausführen. Es sind Einzel- und Gruppenspaziergänge möglich, wobei natürlich die Hunde dann zusammen harmonieren und funktionieren müssen.
Für private Hundehalter bietet sich der Gassigänger also gerade dann an, wenn Herrchen oder Frauchen durch einen besonderen Umstand wie Krankheit oder Verletzung vorübergehend nicht in der Lage sind, mit ihrem Hund die Hunderunde selber durchzuführen. Genauso kann der Gassigänger eine wunderbare Hilfe und Unterstützung für Berufstätige oder Senioren sein, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, damit der Hund regelmäßig ausreichend nach Draußen kommt und seine Auslastung erhält.
Es gibt Gassigänger, die als Nebentätigkeit die Aufgaben übernehmen, aber auch professionelle Gassi-Geh-Service sind gerade in deutschen Großstädten anzutreffen.
Wichtig ist bei der Auswahl des Gassigängers, dass der eigene Hund mit der Person zurecht kommt und harmoniert, die Person zuverlässig ist und über ausreichend Erfahrung uns Sachkenntnis verfügt.
Denn es gibt etliche gesetzliche Vorschriften, was das Führen des Hundes im öffentlichen Raum angeht. Diese sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich, ob eine Sachkunde oder Hundeführerschein notwendig sind, wo Leinenpflicht und Maulkorbzwang gelten, sowie Hundeverbotszonen zu respektieren sind. Alle relevanten Informationen findet ihr hierzu in unserem Leitartikel "Die private Hundehaltung in Deutschland", denn das Übergeben von Hunden im allgemeinen und bestimmter Rassen im Besonderen, ist gesetzlich mit Auflagen geregelt.
Der Gassigänger wird häufig auch in gleichem Atemzug mit dem Hundesitter genannt, der aber leicht in seinen Aufgaben differiert.
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- Hunde Etikette - Welche Regeln sollten Hundehalter beim Führen & Halten ihres Hundes beachten?
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)
- Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) in Schleswig-Holstein
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) für Sachsen-Anhalt
- Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Bundesland Sachsen
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