Gebührenordnung für Tierärzte

Was ist die Gebührenordnung für Tierärzte?

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Zuletzt aktualisiert am: 13.6.2024

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Synonyme
  • GOT

Die Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT bezeichnet, ist die rechtliche Grundlage für niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte zur Gebührenstellung für ihre Dienstleistung Dritten gegenüber. Sprich, mit der Gebührenordnung können praktizierende Tierärzte ihre entgegengebrachten tierärztlichen Leistungen im Rahmen der Behandlungstätigkeit Tierhaltern in Rechnung stellen.

Die Gebührenordnung gilt für alle in Deutschland tätigen Veterinärmediziner, ist also bundeinheitlich für die Tierarztpraxen und Tierkliniken.

Die Gebührenordnung für Tierärzte wurde just im Jahr 2022 überarbeitet und mit Gültigkeit November 2022 in diversen Punkten angepasst und in Kraft gesetzt.

In der Gebührenordnung für Tierärzte kann der Leser zahlreiche Gebührenziffern finden, die allesamt einer spezifischen Leistung entsprechen. Bei dieser Gebührenziffer handelt es sich um den sogenannten 1-fachen Satz, der bis zum 3-fachen Satz je nach Leistungsumfang erhöht (Steigerungssatz) und mit dem Tierhalter abgerechnet werden kann. Für Tätigkeiten innerhalb des Notdienstes dürfen die praktizierenden Tierärzte:innen den Gebührensatz vom 2-fachen bis 4-fachen für dieselben Leistungen abrechnen, da die Notdiensttätigkeiten außerhalb der normalen Regelsprechzeiten, also z.B. Nachts, Wochenende, Feiertage, erbracht werden.

Es ist laut der Rechtsverordnung den Tierärzten:innen untersagt, unterhalb oder oberhalb der vorgenannten Gebührensätze abzurechnen.

Zur besseren Veranschaulichung wollen wir die Rechnungsstellung an einem Beispiel festmachen:

Geht ein Hundehalter zu seinem Haustierarzt um die Ecke und lässt seinen Hund kurz durchchecken und eine turnusmäßige Impfung verabreichen, so kann der Tierarzt eine Grundgebühr von 23,62 EUR (Ziffer 16 für Allgemeine Untersuchung) zzgl. der Injektion (Ziffer 221 Injektion Hund) von 11,50 EUR abrechnen. Beides entspricht dem 1-fachen Satz. Würden beide Leistungen nur unter einem erhöhten Aufwand durch Komplikationen möglich sein, da z.B. der Hund unkooperativ ist und mehrere Angestellte den Tierarzt unterstützen müssen, könnte dieser für die umfangreichere Behandlung, einen höheren Satz verlangen.

Hinzu kommen noch eingesetzte oder empfohlene Arzneimittel, Verbandsmaterial oder etwaige Laborleistungen für ein Blutbild, Kot- oder Urinprobe. Diese werden jeweils einzeln abgerechnet und als weitere Gebühren dem verantwortlichen Tierhalter in Rechnung gestellt.

Durch die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), sind zahlreiche Gebührenziffern an die veränderten Preise der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst worden, wodurch im Normalfall, die tierärztlichen Rechnungen höher als vor der Novelle für dieselben Leistungen ausfallen. Um als Hunde-, Katzen- und sonstiger Tierbesitzer vorab stets ein Gefühl für notwendige und angedachte Leistungen gebührenseitig zu erhalten, raten wir vorab den Veterinärmediziner zu fragen, mit welchen Rechnungsgrößen zu kalkulieren ist. Da die art- und tierschutzgerechte Tierhaltung mehrere Komponenten (Ernährung, Pflege, Gesundheit etc.) umfasst, die eine regelmäßige Investition erfordern, um die Bedürfnisse der Tiere im Krankheitsfall, bei akuten Unfällen oder Vergiftungen sowie im Rahmen der Gesundheitsvorsorge zu befriedigen, sollten sich alle Hunde-, Katzen- und sonstige zukünftige Tierhalter vor der Anschaffung über die erforderlichen finanziellen Mittel erkundigen. Was die Hundehaltung in diesem Zusammenhang angeht, könnt ihr gerne unseren ergänzenden Artikel "Was kostet die Hundehaltung" dazu lesen.

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