Halter-Knigge (Hund)
Was versteht unter einem Halter-Knigge im Zusammenhang mit dem Halten und Führen eines Hundes?
Von:
Carsten Becker
Zuletzt aktualisiert am: 12.7.2024
- Halter-Benimmkodex
- Halter-Benimmregeln
- Halter-Etikette
- Halter-Verhaltenskodex
- Halter-Verhaltensnormen
- Halter-Verhaltensregeln
- Hunde-Benimmkodex
- Hunde-Benimmregeln
- Hunde-Etikette
- Hunde-Knigge
- Hunde-Verhaltenskodex
- Hunde-Verhaltensnormen
- Hunde-Verhaltensregeln
Unter einem Halter-Knigge versteht man Verhaltens- und Benimmregeln, wie man mit dem Hund im öffentlichen Raum auftritt, um ein respekt- und rücksichtsvolles Miteinander mit anderen Menschen und Tieren zu erreichen, damit sich durch das Verhalten von Hundeführer und Hund kein Lebewesen belästigt, bedroht, gefährdet oder verletzt werden. Sowie Achtung vor fremden Eigentum und Sachen zu wahren, sodass diesen weder eine Verschmutzung oder Beschädigung zugefügt werden.
Es gibt neben dem Begriff Halter-Knigge diverse weitere Umschreibungen, über die der Leser in diesem Kontext immer wieder stolpert. Als da wären:
- Hunde-Knigge
- Hunde-Etikette
- Halter-Etikette
- Hunde-Benimmregeln
- Halter-Benimmregeln
- Hunde-Verhaltensregeln
- Halter-Verhaltensregeln
- Hunde-Verhaltenskodex
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- Halter-Benimmkodex
- Hunde-Verhaltensnormen
- Halter-Verhaltensnormen
Diese allgemeingültigen Benimmregeln runden das vorbildliche Halten und Führen eines Hundes sowie den Umgang mit diesem selber ab, das der Gesetzgeber in seinen Hundegesetzen und -verordnungen, sowie dem Tierschutzgesetz und der Tierschutzhundeverordnung regelt. Sprich, wie mit den Fellnasen als verantwortlicher Halter inklusive artgerechter Haltebedingungen, umgegangen werden sollte. Und wie im Außenauftritt das Führen des Hundes gewünscht ist, damit nichts und niemand sich durch die Anwesenheit und das Verhalten des Hund-Mensch-Teams gestört wird oder zu Schaden kommt.
Was die Rechtslage hierzulande vorsieht, haben wir in zahlreichen Artikel im Magazin unter der Rubrik "Hund & Recht" abgehandelt. Einen ersten Eindruck ist durch die Lektüre unseres Leitartikels "Die private Hundehaltung in Deutschland" zu gewinnen.
Daneben gibt es "ungeschriebene" Regeln, die Umgangsformen und Verhaltensnormen umfassen, um ein angemessenes, achtsames und manierliches Miteinander beim Interagieren mit seiner gesamten Umwelt zu erreichen. Weitläufig spricht man auch von erwünschtem Auftreten und Verhalten, die einfach zum "guten Ton" gehören und idealerweise das gesamte Benehmen im Zusammenhang mit dem Halten des Hundes charakterisieren sollen. Also die Art und Weise, wie man sich respektablen inner- und artfremden Sozialkontakt mit anderen Lebewesen beim Führen des Hundes wünscht, niveauvoll mit allen Sachen umgeht und natürlich den Umgang mit dem eigenen Vierbeiner pflegt.
Der Halter-Knigge hat inhaltlich keine fest definierten Regeln, sondern kann subjektiv betrachtet, mal mehr, mal weniger Verhaltensnormen umfassen.
Wir wollen nun einige Beispiele aufzählen, die dogondo als festen Bestandteil unserer Hunde-Etikette sehen:
- Der Hund sollte nicht unangeleint beim Aufenthalt im öffentlichen Raum auf Passanten zu laufen, sondern entweder sich bei Fuss geführt werden oder vorsichtshalber an die Leine genommen werden.
- Hochspringen an Menschen ist möglichst von klein auf zu vermeiden.
- Der Hund sollte nicht in fremden Gärten laufen oder beim Spaziergang im Feld, die landwirtschaftlichen Nutzflächen betreten.
- Löst sich der Vierbeiner versehentlich in Bereichen, die ein Aufwischen ermöglichen (z.B. Geschäft, Einkaufspassagen, öffentliche Verkehrsmittel etc.), so wird dies ohne großes Aufsehen erledigt.
- Hundehaufen sind an Orten wo Menschen sich aufhalten und unterwegs sind, aufzusammeln und zu entsorgen.
- Das Markieren von Fahrrädern, Hauswänden, Autoreifen, Zäunen, Kinderwagen etc. ist ein No-Go und damit möglichst Tabu.
- Kinderspielplätze und Schulen sind keine Aufenthaltsorte für die Fellnase
- Aus Sicherheitsgründen sollte der Hund beim Vorbeigehen an Passanten, stets auf der abgewandten Körperseite des Hundeführers laufen, damit dieser als Puffer zwischen Hund und Passant fungiert.
- Prinzipiell lieber Vorsicht als Nachsicht walten lassen und beispielsweise den Hund einmal mehr an die Leine nehmen.
- Vorausschauendes, weitsichtiges und aufmerksames Führen des Hundes ist Pflicht, um frühzeitig angemessen auf diverse Situationen im Sinne aller Beteiligten reagieren zu können.
- Wird der Hundeführer aufgefordert, seinen Hund an die Leine zu nehmen, kommt dieser der Bitte natürlich nach.
- Die Gesundheit, das körperliche und seelische Wohlergehen und die Befriedigung der individuellen Bedürfnisse, stehen im Fokus aller Handlungen im Rahmen der artgerechten Haltung des eigenen Hundes.
Selbstverständlich haben wir auch das Thema "Halter-Knigge" umfassend mit vielen weiteren Umgangsregeln bei dogondo aufgegriffen und in einem ergänzenden Magazinbeitrag ausführlich abgehandelt.
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