Hundeauslaufzone

Was ist eine Hundeauslaufzone?

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Zuletzt aktualisiert am: 14.2.2023

Golden Retriever laeuft einem Tennisball auf einer eingezaeunten Hundewiese hinterher.jpg
Synonyme
  • Hundeauslaufareal
  • Hundeauslaufbereich
  • Hundeauslaufgebiet
  • Hundeauslaufplatz
  • Hundespielplatz
  • Hundezone

Als Hundeauslaufzone werden bestimmte Bereiche bezeichnet, die von Rechtswegen von Städten und Gemeinden als Auslaufzone eingerichtet und gekennzeichnet sind. Hier dürfen Hunde ausdrücklich ihrem Laufvergnügen unangeleint nachgehen, damit deren Bewegungsbedürfnis auf artgerechte und rassespezifische Weise befriedigt werden kann. Dies wird von öffentlicher Hand als Angebot zur Verfügung gestellt, besonders dort, wo Hunde im öffentlichen Raum primär an der Leine geführt werden müssen.

Die Nutzung steht den Hundebesitzern normalerweise, kostenfrei zur Verfügung, wohingegen mancherorts, mittlerweile private Betreiber solcher Anlagen, eine Nutzungsgebühr verlangen.

Es handelt sich bei der Hundeauslaufzone also um einen speziell für den Hundeauslauf eingerichteten Bereich im öffentlichen Raum, der im Regelfall zum Schutz aller, durch eine Zaunanlage gesichert ist. Damit soll verhindert werden, dass die sich dort aufhaltenden Hunde, verselbständigen und in den öffentlichen Bereich unkontrolliert eindringen. Die Hundezonen ermöglichen Hundehaltern, ihren Fellnasen in einem eingezäunten Bereich, ungezwungenen Auslauf zu ermöglichen, ohne dass die freilaufenden Vierbeiner zu einer Gefahr für vorhandenen Verkehr, Passanten oder andere Tiere sind. Sprich, die Auslaufzonen sorgen für einerseits für die Sicherheit aller, andererseits gewähren sie Hunden Freilaufmöglichkeiten, wo sie mit erheblich weniger Einschränkungen ihrem Freiheitsdrang nachgehen können. 

Besonders in dicht bewohnten und verkehrsreichen Stadtgebieten sind die Hundeauslaufzonen im Hinblick auf die artgerechte Haltung eines Hundes, wichtige Anlagen, um den ansässigen Vierbeinern ausreichend Auslauf zu ermöglichen. 

Aber auch diverse Gemeinden greifen mittlerweile auf gesonderte Hundezonen zurück, um dort neben dem kontrollierten Freilauf, Möglichkeiten anzubieten, wo Hunde gezielt ihr Geschäft erledigen können und damit der sonstige öffentliche Bereich, möglichst sauber gehalten werden soll. Aber auch dort gehört es zum guten Ton, den Hundehaufen aufzuheben und in einer Tüte oder Papiertuch zu entsorgen.

Mitunter können sich Halter in Parks und an Seen über die Einrichtung von Hundeauslaufstellen freuen, um ihrer Fellnase ohne Leine ihren Auslauf zu ermöglichen. An Badeseen sind diese sogar hin und wieder mit einem Hundestrand und Wasserzugang ausgestattet, damit der Vierbeiner das kühle Nass zum Schwimmen in einem abgesonderten Bereich des Sees nutzen kann. Damit werden die Hunde gezielt aus Risikogründen von anderen Badegästen separiert.

Apropos Hundestrände an Badeseen: Die Schweiz ist für ihre Hundeareale an ihren zahlreichen Seen bekannt. Mehr haben wir diesbezüglich in unserem Artikel "Reisen mit Hund in die Schweiz" beschrieben.

Hundeauslaufzonen sind nicht nur willkommene Flächen für den Auslauf des Hundes. Dort können sie mit sinnvollen Aktivitäten zudem bespaßt oder an einem ruhigeren Platz Lerninhalte im Außenbereich vermittelt und trainiert werden. Hier und da verfügen die Areale sogar über besondere Highlights, ähnlich wie auf Kinderspielplätzen. Es gibt Wasserstellen zum "Planschen" oder Hindernisse für Geschicklichkeitsübungen. Vor allen Dingen ist die Hundezone aber auch ein Ort für Hundebegegnungen. Artgenossen können hier unter sich sein, den innerartigen Sozialkontakt frönen und ausgelassen Hund sein. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass sich dort bestenfalls nur sozialverträgliche und umgängliche Hundepersönlichkeiten aufhalten und unangeleint in direkten Kontakt kommen. Dafür ist jeder Halter/Hundeführer verantwortlich.

Da für das Führen eines Listenhundes oder als gefährlich eingestuften Hundes generell in manchen Bundesländern und im Ausland besondere Regeln gelten, z.B. generelle Leinenpflicht und Maulkorbzwang, muss sichergestellt sein, ob vorgenannte Hunde überhaupt auf den Hundeauslaufflächen anwesend sein dürfen. Und wenn ja, welche gesetzlichen Vorgaben dafür einzuhalten sind.

Ferner raten wir schon aus Eigeninteresse, dass der eigene Hund einen umfangreichen und aktuellen Impfstatus mit den wichtigsten Impfungen hat. Denn neben den Core-Impfungen gibt es u.a. einen Impfschutz gegen Zwingerhusten. Diese Infektionskrankheit wird von Hund zu Hund übertragen. Daher sind Zusammenkünfte von mehreren Hunden an einem Ort (Hundepension, Hundeplatz, Hundeshow, Hundeauslaufzone etc.), potentielle "Quellen" für das Anstecken mit der viralen/bakteriellen Hundekrankheit.

Trotz bester Erziehung kann es beim Kontakt mit anderen Hunden immer zu einer Konfliktsituation kommen. Entsprechend muss das hündische Treiben aufmerksam beobachtet werden, um situativ als Hundeführer auf angemessene Weise, einzugreifen. Dies setzt das Beherrschen des Grundgehorsams und das sichere Abrufen voraus. Soll also der Hund kommen und eine Situation durch Herrchen/Frauchen abgebrochen und beendet werden, muss der Hund hören.

Kommt es dennoch zu Auseinandersetzungen und damit verbunden etwaigen Schäden, ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sicherlich eine gute Rückendeckung.

Das Gegenteil von Hundeauslaufzonen, wo Hunde ausdrücklich erwünscht und freies Bewegen in einem festgelegten Bereich erlaubt ist, sind im Grunde "Hundeverbotszonen". Also Zonen, wo Hunden der Aufenthalt ausdrücklich untersagt ist.

Im Übrigen gewährleisten Hundeauslaufzonen, Hundespielplätze, Hundeplätze etc., dass der verantwortliche Hundehalter auch in Stadtgebieten seinem Hund den tagtäglich nötigen Freiraum beim Laufen und Bewegen ermöglichen kann, der aus Gesichtspunkten des Tierschutzes angemessen sein sollte. Denn ein Leben nur an der Leine, schränkt den betreffenden Hund in seinem Freiheitgrad enorm ein und macht ihm folglich, wenig Freude.  

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