Kupierverbot bei Hunden
Was heisst Kupierverbot bei Hunden?
Von:
Carsten Becker
Zuletzt aktualisiert am: 19.12.2023
Mit Kupierverbot bei Hunden ist ein gesetzlich untersagtes Kupieren der Rute und der Ohren von Rechts wegen gemeint, sprich die Rute und die Ohren eines Hundes dürfen nur in Sonderfällen operativ gekürzt werden.
Das entsprechende Kupierverbot wird im Deutschen Tierschutzgesetz geregelt. Alle relevanten Informationen findet ihr diesbezüglich in unserem gesonderten Artikel "Kupieren von Ohren und Rute beim Hund - wie sieht die Rechtslage aus?".
Das Restriktion gilt für alle Hundearten, ob Rassehunde, Hybridhunde oder Mischlingshunde. Häufig wurden sogenannten Listenhunden/Kampfhunden und verschiedenen Rassen wie Dobermann und Rottweiler Ohren und Rute teilweise amputiert, um ihr Aussehen zu verändern. Ferner trifft man bis heute bei aktiv eingesetzten Jagdhunden auf Vierbeiner mit kupierter Rute, die auf Grund etwaiger Verletzungsgefahr bei den Jagdaufgaben im Revier, eine Ausnahmeregelung in Einzelfällen zum medizinischen Kürzen der Rute rechtmäßig zugesprochen bekommen.
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