Körung von Hunden
Was bedeutet Körung bei Hunden?
Von:
Carsten Becker
Zuletzt aktualisiert am: 21.8.2024
- Zuchtausleseprozess
- Zuchtausleseprüfung
- Zuchtselektionsprüfung
- Zuchtzulassungsprozess
- Zuchtzulassungsprüfung
Spricht man von Körung bei Hunden, so geht es um die Überprüfung und Beurteilung des jeweiligen Hundes, ob er bestimmte Kriterien erfüllt, um für die Zucht zugelassen zu werden. Es handelt sich also um die Zuchttauglichkeitsbeurteilung, mit der das Ziel verfolgt wird, dass nur Hunde die Zuchtzulassung erhalten, die möglichst für das Erreichen des angestrebten Zuchtziels einer Rasse und der zu Grunde liegenden Zuchtordnung des jeweiligen Zuchtverbands garantieren. Mit der Körung wird also eine Selektion und Auswahl best geeigneter Vertreter ihrer Rasse für die Zuchtverwendung beabsichtigt. Grundlage bildet die Körordnung des jeweiligen Rassehundezuchtverein.
Kurzum, bei der Rassehundezucht soll nach den Vorgaben des Rassestandards gezüchtet werden, der das Idealbild eine Rassevertreters, sprich seines Phänotyps darstellt. Um möglichst nah an die Idealvorstellung bei der gezielten Rassehundezucht im Ergebnis für die Nachzucht heranzukommen, sollen Zuchthunde, also Deckrüde und Zuchthündin als Elterntiere verwendet werden, die bestmöglich das Erreichen des angestrebten Zuchtziels der Rasse erwarten lassen, da sie selber diesen Vorgaben im höchsten Maß entsprechen.
Der Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) will durch die Zuchtzulassungsprüfung, wie dort die Körung bezeichnet wird, nur gesunde, verhaltenssichere und rassetypische Hunde zulassen.
Um die Zuchtzulassungsbescheinigung zu erhalten, müssen die Hunde folgende Mindestanforderungen je nach Zuchtverein erfüllen:
- die vom Verein festzulegenden Mindestvoraussetzungen für die Gesundheit
- eine Verhaltensbeurteilung
- eine Phänotyp-Beurteilung/Formwert-Beurteilung
- Erfolgreich bestandene Gebrauchshundprüfungen bei Gebrauchshunden
Zudem dürfen nur Hunde für die Zucht verwendet werden, die ein Mindestalter je nach Vorgabe des jeweiligen Rassehundezuchtverein aufweisen, dass aber laut VDH-Zuchtordnung bei einem Rüden mindestens 12 Lebensmonate betragen muss. Eine Hündin darf nicht vor Vollendung ihres 15. Lebensmonats zur Zucht eingesetzt werden.
Ferner müssen die potentiellen Zuchthunde über eine FCI Ahnentafel verfügen.
Die Zuchtzulassung wird durch die Rassezuchtvereine nach erfolgter Körung durch die Körkommission nur befristet ausgesprochen.
Seid ihr interessiert mehr zu den Rassemerkmalen des Rassestandards einer Hunderasse zu erfahren? Hier habt ihr nun die Möglichkeit, auf unsere Rassenporträts zuzugreifen und alle relevanten Informationen rund um die einzelnen Rassen zu finden.
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