Heute Ehepaar, morgen Scheidung. Was passiert mit dem Hund?

Im Falle einer Scheidung: Wem gehört der Hund? Wer bekommt den Hund zugesprochen?

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Zuletzt aktualisiert am: 10.6.2021

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Bei Heirat Friede, Freude, Eierkuchen und alles Himmelhoch jauchzend, bei Scheidung zu Tode betrübt, da alles in die Brüche geht. Und nun, wie geht es weiter?

Ist also die Trennung besiegelt, dann geht es darum sich auf irgendeinem Weg zu einigen und von Fall zu Fall gemäß den vorliegenden Ehebestimmungen, Regelungen im Hinblick auf den Hausstand, Vermögen, Immobilien, Kinder und nicht zu Letzt gemeinsam oder in die Ehe eingebrachte Haustiere, zu finden.

Wer bekommt bei einer Scheidung den Hund bzw. die Hunde? Was sagt das deutsche Recht?

Wenn die Zeichen auf Trennung stehen, wird sich auch die zukünftige Haltung des Hundes ändern. Wo wird der Hund in Zukunft leben? Wer darf den Hund behalten?

Viele Faktoren spielen bei Gericht für das Urteil eine Rolle. Zuständig ist das Familiengericht.

Wir wollen uns im weiteren Verlauf des Artikels die Situation anschauen und euch hilfreiche Informationen liefern.

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Heirat, Hundekauf & Scheidung

Am Anfang himmelhoch jauchzend, am Ende zu Tode betrübt. Das Auf & Ab in der Partnerschaft.

Heiraten, Kind & Hund bekommen, dann geht es oft wieder auseinander

So läuft es im Leben. Wir verlieben uns in einen Prinzen oder eine Prinzessin. Lange sind wir hinter der Person her und erobern mit der Zeit ihr oder sein Herz.

Ist es endlich soweit und ihr habt euren Traummann oder Traumfrau gefunden, schwebt ihr auf Wolke Sieben und habt Schmetterlinge im Bauch. Die Welt ist rosarot.

Es läuft alles wie ihr es euch in den kühnsten Träumen gewünscht habt, ihr seid glücklich und zufrieden. Mit der Zeit baut ihr euch etwas auf und seid stolz. Ein tolles Paar.

Da ihr beide eingefleischte Hundeliebhaber seid, beschäftigt ihr euch bald auch mit dem Thema Hund.

Sollt ihr euch generell einen Hund anschaffen? Habt ihr die Zeit euch um die rassespezifische und artgerechte Hundehaltung allumfassend zu kümmern? Solltet ihr beide berufstätig sein, darf der Hund mit ins Büro oder soll er in die Hundepension bzw. Hundetagesstätte zur Betreuung während der Abwesenheit gehen? Plant ihr gemeinsam in naher Zukunft Nachwuchs, wie sieht es mit einer etwaigen Zusammenführung und Vergesellschaftung von Hund und Baby aus? Soll es ein Rassehund vom Züchter oder ein Mischling aus dem Tierheim sein?

Viele Fragen sind im Vorfeld des Welpenkaufs und der Anschaffung eines Hundes grundsätzlich zu klären, damit das zukünftige Zusammenleben funktioniert. Alle relevanten Themen und Fragen, die im Vorfeld abzuklären sind, haben wir für euch zusammengefasst und in unserem Magazinartikel "Was muss ich rund um den Welpenkauf alles beachten?" als Hilfestellung mit jede Menger hilfreicher Tipps und einer Checkliste bereitgestellt.

Nach langen Überlegungen und kontroversem Abwägen habt ihr als Paar gemeinsam entschieden, dass ein Hund bei euch im Haus einziehen soll. Und die Wahl ist auf eine Jagdhunderasse, nämlich den Labrador Retriever gefallen, der bei einem Züchter, der dem Verband des Deutschen Hundewesen (VDH) angehört, als Welpe gekauft werden soll.

Ab dem Tag des Einzugs kümmert ihr euch rührend um die anstehenden Aufgaben der Welpenaufzucht und sorgt zusammen für das bedeutsame Fundament in Sachen Prägung, Habituation, Sozialisierung, Erziehung etc., damit dem Welpen das nötige Rüstzeug für sein weiteres Hundeleben vermittelt wird.

Alles läuft perfekt, ihr habt viel Spaß bei den gemeinsamen Unternehmungen und Aktivitäten mit eurem Vierbeiner. Ihr seid ein eingespieltes und bestens funktionierendes Team, jeder hat so seine Tätigkeit, die er für den Hund übernimmt, damit keiner übervorteilt wird und die Last alleine tragen muss. So übernimmt die Frau das Füttern des Hundes, das Gassigehen morgens und abends der Mann. Und so teilt ihr alle Aufgaben rund um den Hund gerecht auf. Vorbildlich.

Nach ein paar Jahren ziehen dann die ersten Gewitterwolken über der Ehe auf. Und plötzlich kommen das Donnern und die Blitze. Der große Knall ist da: die Scheidung steht ins Haus.

Und eine Scheidung zieht immer Differenzen zwischen den Beteiligten nach sich. Es sind viele Punkte rechtlich zwischen den Ehegatten geregelt. Aber wie verhält es sich mit einem etwaigen Umgangsrecht und Sorgerecht für das Haustier bzw. den Hund?

Hierüber machen sich die wenigsten Ehegatten einen Kopf, wenn sie sich gemeinsam ein Haustier, ob Hund, Katze, Pferd oder Maus, anschaffen. Gibt es ein rechtlich geregeltes Sorge- und Umgangsrecht was das Tier angeht. Ist dies wie mit etwaigen Kindern gesetzlich bestimmt?

Hat der § 1361a BGB Verteilung der Haushaltgegenstände bei Getrenntleben eine Bewandtnis? Was ist der Inhalt des § 1361 BGB?

Wir wollen der Sache auf den Grund gehen und ausarbeiten, wie es mit dem Hund weitergeht, wenn die Scheidung oder Trennung ins Haus steht.

Der Hund gilt nach deutschem Recht als Sache. Daher gilt das Familienrecht.

Wenn sich Ehepaare entschließen, den Bund der Ehe einzugehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie ihr euch für eine etwaige Scheidung aufstellen könnt. Und das bleibt natürlich euch selbst überlassen, welchen Weg ihr hier einschlagen wollt.

Oftmals kommen leider bei einer Trennung oder Scheidung Streitigkeiten auf, wer was bekommt, wenn es darum geht, den Hausrat, Autos, Häuser, Vermögen, Unterhalt und die sonstigen Sachen aufzuteilen. Und was passiert mit dem Hund bei der Scheidung?

Dies ist eine sehr sensible Frage, da der liebe und treue Hund, der zu einem festen Familienmitglied geworden ist, nach der deutschen Gesetzeslage, als Gegenstand bzw. Sache, betrachtet wird.

Ja, ihr lest richtig, der vor Aktivität und Lebensfreude sprühende Hund, ein unbestritten wichtiges Lebewesen in eurer Familie, zu dem ihr ein vertrauensvolles, inniges und emotionales Verhältnis aufgebaut habt, ist nach dem deutschen Recht nur eine Sache.

Die Rechtsprechung wird also nach dem Familienrecht, dass für eine Scheidung zuständig ist, urteilen. Das Familiengericht ist zuständig und wird in dem entsprechenden Fall urteilen.

Wem wird der Hund bei einer Scheidung zugesprochen?

Wenn es zwischen den Ehepartnern zu einer Trennung und Scheidung kommt, fließen viele Einflussfaktoren in ein Scheidungsurteil ein.

Der zuständige Richter bzw. das Gericht, werden sich ganz genau den vorliegenden Fall anschauen und bei jeder Scheidung individuell ihr Scheidungsurteil fällen. Auch was den Hund im Speziellen und Haustiere im Allgemeinen angeht.

Wer darf den Hund bei einer Scheidung behalten?

Zunächst einmal ist es so, dass wenn ihr gemeinsam während eurer Ehe euch einen Hund angeschafft habt, dieser zu der gesamten zu teilenden Masse zählt. Sprich, der Hund gehört zunächst beiden zu selben Teilen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Ziel bei einer Scheidung der Ehe ist es dann, eine gerechte Teilung des gesamten Hausrats, wie beispielsweise Auto, Haus, Wohngegenstände und dem Hund zu erreichen. Die Rechtsprechung setzt sich als Aufgabe, keine der Scheidungsparteien zu übervorteilen, also besser aus dem Prozess herausgehen zu lassen. Ob dies immer so gelingt, sei dahingestellt.

Da nach dem § 1361a des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bei einer gemeinsamen Anschaffung eines Haustieres und Hundes, dieser dem gesamten gemeinsamen Hausrat zufließt, wird versucht je nach Sachlage eine vernünftige und gerechte Trennung beim Auseinandergehen, herbeizuführen.

Im konkreten Fall ist es wichtig, eine vernünftige Lösung für den Hund zu schaffen. Der Vierbeiner soll auf gar keinen Fall der Leittragende sein. Dem Hund soll es nach der Scheidung und Trennung weiterhin gutgehen. Und hier kann man nur an die Scheidungsparteien appellieren, dass Sie eine gemeinsame Lösung im Sinne des Hundes treffen.

Sobald dann rechtlich eine Einigung getroffen wird, wer der zukünftige Besitzer und Eigentümer des Hundes, nach der Urteilsverkündung der Scheidung sein wird, geht der Hund, als Sache bzw. Gegenstand, in das alleinige Eigentum des ehemaligen Ehepartners, der den Hund zugesprochen bekommt, über.

Was passiert mit dem Hund bei einer Scheidung, wenn ein Ehepartner ihn mit in die Ehe gebracht hat?

Der Ehepartner, der bei Eheschließung bereits einen Hund sein Eigen nennen konnte und diesen mit in die Ehe einbringt, ist auch bei der Scheidung weiterhin rechtmäßiger Alleineigentümer des Hundes.

Der geschiedene Partner hat somit keinerlei Ansprüche, da der Hund nicht zu dem gemeinsamen Hausstand zu zählen ist. Der Hund bleibt also beim bisherigen Eigentümer und Besitzer.

Welche Gründe gibt es, dass der Hund bei Scheidung gezielt einer Person zugesprochen wird?

Oft ist es bei der Hundehaltung so, dass sich die gesamte Familie um die artgerechte Haltung und die Bedürfnisse des Hundes zusammen kümmern. Der eine etwas mehr, der andere etwas weniger, aber im Gesamten kann man von einer gemeinsamen Haltung sprechen.

Um einen genauen Überblick an dieser Stelle über die Einzelnen Aufgaben der Haltung zu bekommen und wie sich diese vielleicht konkret in eurem Fall aufgeteilt haben, steht euch unser Leitartikel "Die private Hundehaltung in Deutschland" zur Verfügung.

Denn es gibt auch Ehen, bei der zwar beide die Treiber bei der Anschaffung des Hundes waren, aber sich nahezu ausschließlich nur eine Person um das Wohl und Wehe des Hundes kümmert.

Das Futter wird dem Hund immer nur von derselben Person gegeben. Die regelmäßige Pflege des Hundes übernimmt auch immer derselbe Partner. Die Spaziergänge, die Gassirunden, der Gang zum Tierarzt, der Hundeschule und des Hundesportvereins wird ebenfalls nur von der ein und derselben Person übernommen. Ist der Hund krank, ist auch nur der eine Partner für ihn da.

Alle Aufgaben und Aktivitäten bleiben somit an einer Person hängen.

Zwangsläufig wird der Hund diese Person als sein Hauptbezugsmensch sehen und zu dieser einen starke Bindung und enge Beziehung aufbauen. Alle anderen sind zwar weitere Rudelmitglieder, nehmen für den Hund aber eine untergeordnete Position ein.

Hier wird es durchaus so sein, dass ein Familiengericht bzw. der zuständige Richter auch pro dieser Person, sein Scheidungsurteil und die Aufteilung des Hausrats vornehmen wird. Er wird den Hund dieser Person zuschreiben. Und das zu Recht, da sich der entsprechende Partner praktisch ausschließlich und alleine um die Bedürfnisse des Vierbeiners gekümmert hat.

Des Weiteren wird das Gericht sicherlich noch weitere Umstände in seine Betrachtung mit einfließen lassen.

Wie sind beide Ehepartner monetär aufgestellt, sind Auffälligkeiten in jeglicher Hinsicht bei einem der Partner zu erkennen (Alkohol, Spielsucht, Verwahrlosen, ständig auf Fernreisen wegen dem Beruf uvm.) oder lassen es die zukünftigen Wohnverhältnisse bezüglich einer artgerechten und rassenkonformen Haltung, insbesondere nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) und der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) nicht zumuten, den Hund dieser Partei bei Trennung zuzusprechen.

Kann ein Ehepartner auf den Hund rechtlich direkt verzichten?

Der einfachste Weg ist, wenn einer der beiden Scheidungspartner aktiv auf die zukünftige Überlassung des Hundes nach der Trennung verzichtet. Er schlägt das Zusprechen des Hundes von vornherein aus.

Um dann einen gerechten Ausgleich zu erzielen, wird das Scheidungsurteil ein Aufwiegen mit anderen Gegenständen vorsehen.

Wie verhält es sich, wenn mehrere Hunde in der Ehe angeschafft wurden?

Solltet ihr während der Ehe mehrere Hunde egal welcher Hunderasse, gekauft bzw. angeschafft haben, so wird von Seiten des Gesetzgebers versucht, die Hunde gerecht auf beide Scheidungsparteien aufzuteilen.

Solltet ihr partout nicht wollen, dass die Hunde eurer Mehrhundehaltung, die sich an das Rudel gewöhnt haben und miteinander sehr gut klarkommen, aufgeteilt werden, können wir euch nur wärmsten empfehlen, im Sinne der Vierbeiner eine vernünftige und einvernehmliche Lösung zu finden. Hier müssen beide Ehepartner an einem Strang ziehen und das Wohl der Hunde im Auge haben.

Denn das deutsche Recht wird hier so gesprochen, dass eine Aufteilung der Hunde im gleichen Maße stattfinden soll.

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Fazit

Denkt vor allem an den Hund. Schützt ihn und sorgt für sein Wohl.

Die Bedürfnisse der Hunde im Auge behalten. Im Sinne der Hunde handeln.

Sollte es nach langen schönen Ehejahren und dem gemeinsamen Kauf einer oder mehrerer Hunde, zu einer unvermeidlichen Scheidung zwischen euch Ehegatten kommen, so versucht gemeinsam eine vernünftige Lösung für den Hund bzw. die Hunde zu erreichen.

Das oberste Gebot bei der Einigung über die zukünftige Haltung des Hundes, sollte stets das Wohl und Wehe der Hunde sein.

Die Hunde können für die neue Situation und die Lage zwischen den ehemaligen Partnern nichts und sollten demnach auch nicht die Leittragenden und Opfer der unangenehmen Lage sein.

Bleibt sachlich und nicht emotional und habt den Blick auf die Hunde. Sie können sich nicht wehren und sollten nicht die Leittragenden bei einer derartigen Auseinandersetzung sein. Die Hunde sollten euch nach wie vor am Herz liegen.

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