Die Arbeitsprüfung beim Hund

Was versteht die FCI unter dem Begriff Arbeitsprüfung?

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Zuletzt aktualisiert am: 27.10.2023

Ein Border Collie beim Treiben von drei Schafen auf der eingezaeunten Wiese.jpg
Synonyme
  • FCI-Arbeitsprüfung

Die Fédération Cynologique Internationale (FCI) gibt dem Leser ihrer Rassenomenklatur und der einzelnen Rassestandards der anerkannten Rassen einen Hinweis, ob für die jeweilige Hunderasse eine Arbeitsprüfung angedacht ist, da sie für eine konkrete Verwendung entwickelt und gezüchtet wurde.

Dies bedeutet nicht, dass alle Rassevertreter, die einer Rasse den Vermerk „Mit Arbeitsprüfung“ im Rassestandard tragen, unbedingt eine bestimmte Prüfung ablegen müssen. Ist allerdings mit dem Hund angedacht, bei einer offiziellen Hundeausstellung in der Gebrauchshundeklasse der FCI/VDH an den Start zu gehen, um mit anderen Rassevertretern um den Titel „Certificat d´Aptitude au Championnat International de Beauté (CACIB) zu konkurrieren (Anwartschaft auf den Internationalen Schönheits-Champion), so darf der Rassevertreter nur nach erfolgreichem Ablegen der Arbeitsprüfung in dem angedachten Verwendungsfeld, wofür er gezüchtet wurde, teilnehmen. Aber auch der Erhalt des Certificat d´Aptitude au Championnat International de Travail (CACIT) (Anwartschaft auf den Titel FCI-Internationaler Arbeitschampion) sieht nur Rassen vor, die einer Arbeitsprüfung unterworfen sind. Kurz, die Bedingungen verschiedener Anwartschaften (CACIB, CACIT, CACITR, CACIL etc.) verlangen u.a. das Ablegen der Arbeitsprüfung.

Entsprechend versteht die Fédération Cynologique Internationale unter einem Arbeitshund folglich Hunde, bei deren Rassezugehörigkeit eine Arbeitsprüfung vorgesehen ist, da sie beispielsweise für eine bestimmte Aufgabe als Jagd-, Hüte- und Treibhund oder spezieller Verwendung wie die eines Rettungshundes, laut Rassestandard angestrebt wurde.

Entsprechend muss in der kontrollierten und organisierten Zucht nach den Vorgaben des Rassestandard gezüchtet werden, damit die physischen und psychischen Anlagen eines jeden Rassevertreters den offiziellen Vorgaben entsprechen und er damit die angelegten Fähigkeiten mitbringt, um im angedachten Verwendungsbereich, erfolgreich eingesetzt zu werden. Legt dieser Hund dann eine Arbeitsprüfung mit dem entsprechenden Umfang ab und besteht diese, so gilt er in dem Arbeitsbereich als offiziell tauglich. Und hat sich folglich qualifiziert, um mit weiteren brauchbaren Rassevertretern im Wettbewerb im den/die Schönste(n) bei einem internationalen Schönheitswettbewerb anzutreten. Erst mit der Arbeitsprüfung in der Tasche, darf der Rassevertreter also für den Teilnahme in der Gebrauchshundeklasse der internationalen Ausstellung mit CACIB gemeldet werden.

Sieht also die Teilnahme an einem Schönheitswettbewerb oder für den Titel eines Arbeitschampions für die Rasse eine Arbeitsprüfung vor, so muss diese vorab abgelegt werden, um sich für die Teilnahme an den diversen Internationalen Championat der Fédération Cynologique Internationale zu qualifizieren.

Um alle Irritationen zu vermeiden: Es geht bei der Arbeitsprüfung um einen Leistungstest in dem ursprünglich angedachten Arbeitsbereich und nicht um die durch den Halter vielleicht beabsichtigte Ausbildung in irgendeinem gewünschten Aufgabenfeld, in dem der Vierbeiner tätig sein und glänzen soll.

Abschließend noch einige anerkannte Rasse, die sich in der Rassesystematik der FCI wiederfinden, für die eine Arbeitsprüfung vorgesehen ist:

Hinweis:

Ferner findet der Leser auch auf den unterschiedlichen Seiten von dogondo den Begriff „Arbeitsprüfung“. Unter anderem spielen wir in der Rubrik „Rassen“ einen tabellarischen Kurzüberblick im Intro der Rassedetailseite mit diversen FCI-Daten aus. So auch ein Vermerk, ob eine rassespezifische Arbeitsprüfung vorgesehen ist.

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