Ein Begleithund ist ein Hund, der die Begleithundeprüfung mit seinem Halter/Hundeführer erfolgreich abgelegt hat, im Hund-Mensch-Team von Seiten seiner Führigkeit, Gehorsam, Sozialverträglichkeit und Alltagstauglichkeit überzeugt und dies attestiert bekommt.
Damit hat der Hund eine erste Stufe von vielen möglichen Ausbildungsinhalte absolviert, die ihn und seinen Halter/Hundeführer z.B. dazu legitimieren und befähigen, an weiteren Prüfungen und Wettbewerben im Hundesport, beispielsweise Agility, Fährtenarbeit, Mantrailing oder Vielseitigkeitssport (VPG) teilzunehmen.
Welche Aufgaben und Prüfungsinhalte Halter und Hund erfüllen und lösen müssen und wofür die Begleithundeprüfung notwendig ist, erfahrt ihr in unserem Magazinartikel "Die Begleithundeprüfung".
Im allgemeinen Gebrauch wird die Begrifflichkeit Begleithund weiterhin für Hunde verwendet, die als Begleiter ihres Herrchen angeschafft und eingesetzt werden und keine weitere spezifischere Verwendung wie es beispielsweise bei einem Jagdhund, Hüte- oder Hirtenhund oder Wachhund der Fall ist. Im weitesten Sinn handelt es sich also um einen klassischen Haushund.
Schaut man sich die einzelnen anerkannten Hunderassen bei der Fédération Cynologique Internationale (FCI) an, die ihr in unseren Rassebeschreibungen im einzelnen findet, so werden bestimmte Rassehunde in die Gruppe 9 "Gesellschafts- und Begleithunde" einkategorisiert.
Hierzu zählen z.B.
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