Die Begleithundeprüfung

Die Prüfung zur Alltagstauglichkeit des Hundes

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Zuletzt aktualisiert am: 15.9.2021

Kleine schwarz weisse franzoesische Bulldogge beim Hundetraining.jpg

Wenn ihr euch einen Hund anschafft, wird dies unterschiedliche Beweggründe haben.

Manche Hundebesitzer wünschen sich einen treuen Partner an der Seite, mit dem sie täglich ihren Spaziergang unternehmen können. Vor allen Dingen ältere Menschen legen sich im fortgeschrittenen Alter einen Hund zu, um regelmäßigen Kontakt nach draußen zu haben, aktiv zu bleiben und einen Sozialpartner zu haben.

Dann gibt es Familien mit Kindern, die den Familienrudel durch einen Hund erweitern wollen, da sie ihren Kindern das Aufwachsen mit einem Haustier ermöglichen möchten, erste Verantwortlichkeiten an die Kinder in Sachen Hundehaltung übertragen, da sie davon überzeugt sind, dass sich dies positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung auswirken wird. Zudem erwächst für viele Kinder hieraus der beste Freund im Leben, der ihnen stets ein Rückhalt und emotionale Stütze ist.

Wiederum gibt es Hundehalter, deren Motivation darin liegt, ihren Hund als Arbeitshund für die Jagd auszubilden, prüfen zu lassen und aktiv als Jagdgebrauchshund zu nutzen.

Ferner spielen vielfach Herrchen und Frauchen mit dem Gedanken, aktiv zum Hundesport zu gehen, an Prüfungen und Wettbewerben im Rettungshundeverein, beim Obedience, Agility, Turnierhundesport oder der Mantrailing teilzunehmen.

Alle gemeinsam brauchen für ihr Vorhaben einen alltagstauglichen und gehorsamen Hund an ihrer Seite, der sich durch sein sozialverträgliches Verhalten, Führigkeit und Grundgehorsam auszeichnet.

Für manche Aktivität und Beschäftigung ist hierfür ein Zertifikat notwendig, dass die genannten Attribute überprüft und mit dem Ablegen einer Prüfung attestiert. Neben dem Hundeführerschein und Team-Test gibt es die sogenannte Begleithundeprüfung, auch Begleithundprüfung oder BH-Prüfung genannt, die zugleich als Eintrittskarte für Prüfungen/Wettkämpfe im Hundesport gilt.

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Für den Hund ist der Hundehalter verantwortlich

Es gibt gesetzliche Vorschriften und unbeschriebene Benimmregeln für das Halten und Führen eines Hundes.

Regeln und Rahmenbedingungen der Hundehaltung

Durch den Welpenkauf beim Züchter oder die Adoption eines Hundes aus dem Tierheim übernimmt der Hundebesitzer ein hohes Maß an Verantwortung für ein Lebewesen. Die artgerechte Hundehaltung erfordert viel spezifisches Hundewissen, Zeit und Einsatzbereitschaft, damit der Hund entsprechend gehalten, umsorgt, gepflegt erzogen, beschäftigt, betreut und versorgt wird.

Dies schließt gleichzeitig den richtigen Umgang und korrekte wie bedarfsgerechte Haltebedingungen ein. Rechtlich werden die Mindestanforderungen in der Tierschutz-Hundeverordnung geregelt.

Ferner haftet und verantwortet jeder Hundebesitzer für das Verhalten und Handeln seines Hundes. Der Hund darf dabei außerhalb der Wohnung/Hauses und dem eigenen Grundstück nie unbeaufsichtigt sein und soll sich stets im direkten Einwirkungskreis des Halters/Hundeführers befinden, damit dieser situativ mit entsprechenden Maßnahmen, wenn nötig auf seinen Hund einwirken kann.

Durch das Halten und Führen des Hundes dürfen keine Menschen oder Tiere belästigt, bedroht, gefährdet oder verletzt werden, noch Sachen beschmutzt oder zu Schaden kommen.

Des Weiteren gibt es von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedliche Haltebedingungen, die z.B. die Regeln zu Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbotszonen, aber auch die Vorgaben und Verbote für das Anschaffen, Halten und Führen bestimmter Hunde, Hunderassen und Kreuzungen aufstellen.

Alle relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen könnt ihr detailliert in unserem Leitartikel „Die private Hundehaltung in Deutschland“ in Erfahrung bringen, damit ihr zu jedem Zeitpunkt euch rechtlich korrekt mit eurem Hund verhaltet.

Bis hierhin haben wir nun die rechtlich niedergeschriebenen Voraussetzungen abgehandelt. Daneben gibt es aber auch noch weitere allgemeingültige Benimm- und Verhaltensregeln, die jedem Hundehalter als Orientierungshilfe und Leitplanken für ein rücksichtsvolles Halten und Führen eines Hundes dienen sollen. Damit sorgt jeder Halter für ein angenehmes Miteinander unter allen Hundehaltern, Menschen und Tieren im Hinblick auf das Zusammentreffen mit dem eigenen Hund. Den Inhalt des Halter-Knigge haben wir in unserer Hunde-Etikette zusammengefasst und für die weitere Verwendung im Magazin bereitgestellt. Durch entsprechendes Verhalten trägt jeder Hundeführer auch einen aktiven Beitrag für ein positives Image der Hundehalter bei. Es lohnt sich also vorbildlich und gewissenhaft zu verhalten.

Abschließend gibt es je nach Verwendung bestimmte Voraussetzungen, die man als Halter/Hundeführer nachweisen muss, um den Hund so einzusetzen oder zu führen, wie man es sich wünscht.

Beabsichtigt ihr z.B. zur Jagd zu gehen, so müsst an Ausbildungskursen teilnehmen und eine Sachkundeprüfung für den Erhalt eines Jagdscheins ablegen. Als Jagdbegleiter habt ihr fest euren Hund eingeplant, der zukünftig als Jagdgebrauchshund eingesetzt werden soll und dafür ebenfalls eine Brauchbarkeitsprüfung vor der aktiven Jagdverwendung ableisten muss.

Genauso ist es für die Anschaffung und Haltung bestimmter Hunderassen in manchen Bundesländern notwendig, eine Sachkundeprüfung nachzuweisen. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt dies beispielsweise für das Halten und Führen von Hunden, die mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Körpergewicht von mindestens 20 Kg aufwarten. Das ist natürlich bei vielen Hunderassen schnell erreicht, wie ihr in unseren Rassebeschreibungen herausfinden könnt. Mitunter kann eine Hundeführerschein-Prüfung als Ersatz für den Sachkundenachweis anerkannt werden, ist inhaltlich vom Test vergleichbar, aber dennoch unterschiedliche Prüfungen.

Apropos Hundeführerschein: Auch für diesen gibt es keine einheitliche Verpflichtung, dessen Erwerb kann dennoch sehr sinnvoll und angebracht sein, hier und da aber auch für etwaige Zugeständnisse zwingend nötig. Wollt ihr einfach euch und euren Hund für das tägliche Miteinander und Führen in der Öffentlichkeit auf die Probe stellen und die Sicherheit attestiert bekommen, dass ihr gemeinsam gut funktioniert und den typischen Alltagssituationen mit Straßenverkehr, Aufeinandertreffen mit Menschen, Hundebegegnungen und anderen Tieren gewachsen seid, dann ist der Hundeführerschein ein guter Gradmesser. Auf der anderen Seite kann das Ablegen einer Hundeführerschein-Prüfung notwendig sein, wenn ihr eine Befreiung der Hundesteuer für gewisse Fälle erreichen oder den Hund in bestimmten Bundeländern unangeleint führen wollt.

Und an dieser Stelle kommt zum Schluss dieses Kapitels nun wieder die Begleithundeprüfung ins Spiel. Habt ihr nämlich vor im Hundesport mit eurem Hund so richtig loszulegen und durchzustarten, dann wird die Teilnahme an den Kursen und das Ablegen der BH-Prüfung unumgänglich sein.

Notwendige Grundlagen und Basiswissen für die Begleithundeprüfung

Wenn ihr zu einem bestimmten Zeitpunkt die Teilnahme an der Begleithundeprüfung anstrebt, so setzt dies natürlich das Beherrschen gewisser Grundlagen des Gehorsam (Sitz, Platz, Komm, Hier, Bleib, Aus etc.) und des Umgangs mit dem eigenen Hund im Alltag und den üblichen Herausforderungen beim Führen voraus.

Was es in Sachen Grundausbildung alles zu tun gibt, erfahrt ihr durch die Lektüre unseres gesonderten Artikels „Die richtige Grundausbildung für Mensch & Hund".

Ebenso benötigt ihr ausreichend Basiswissen und Verständnis für die Hundesprache und das Ausdrucksverhalten eines Hundes sowie über die Kommunikation Hund/Mensch um die Stimmungslage, Bedürfnisse und Anliegen des Hundes deuten und entsprechend reagieren zu können.

Damit die angeschnittenen Ausbildungsinhalte beste Aussicht auf Erfolg beim Training haben und ihr optimal als Team Hund-Mensch zusammenwachst und funktioniert, benötigt es allerdings ein stabiles und verlässliches Fundament. Dieses wird durch eine intakte, harmonische und unerschütterliche Beziehung und starke Bindung erreicht. Genau deshalb ist die Konzentration ab dem Tag des Einzugs des Hundes auf den Bindungsaufbau so wichtig. Was es hier alles zu beachten gibt und welche Punkte dabei besonders wichtig sind, haben wir in unserem Magazinartikel „Der Bindungsaufbau zwischen dem Welpen & Mensch“ eingehend beschrieben.

Wenn ihr also diese Voraussetzungen mitbringt und erfüllt, seid ihr für die Teilnahme an der Begleithundeprüfung gut gerüstet, um erfolgreich die Prüfungsaufgaben im Hund-Mensch-Team zu lösen und bestehen.

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Was ist die Begleithundeprüfung?

Eine Prüfung über den Grundgehorsam des Hundes und sein Verhalten.

Die Alltagstauglichkeit des Hundes in wird gecheckt

Mit dem Ablegen der Begleithundeprüfung wird ein Testat über den Gehorsam, Charakter und Wesen, die Führungstauglichkeit und das Verhalten des Hundes im öffentlichen Raum erstellt.

Dabei treten Hund und Halter/Hundeführer gemeinsam als Gespann und Team zur Prüfung an.

Es wird die Sozialverträglichkeit inkl. der Sozialkompetenz, das Verhalten Menschen gegenüber, die Hörigkeit/Gehorsam und das Benehmen in der Öffentlichkeit überprüft, wie der Hund situativ auf Einwirken des Hundeführers mit Signalen, Kommandos und Befehlen reagiert, sich unterordnet und führen lässt. Besonders will man mit den Prüfungsinhalten erkennen, wie sich der Vierbeiner in Situationen mit externen Reizen verhält, wenn sein Stresspegel und Erregungszustand erhöht sind. Kurzum, man will herausfinden, ob der Hund den alltäglichen Herausforderungen gewachsen ist, verkehrssicher, gehorsam, sozialverträglich und unbefangen ist.

Damit wird bei der BH-Prüfung also das Zusammenarbeiten und Funktionieren des Hund-Mensch-Teams auf die Probe gestellt und auf Tauglichkeit für den öffentlichen Raum, inklusive der Teilnahme im Straßenverkehr, beim Halten und Führen des Vierbeiners überprüft.

Gleichzeitig zertifiziert die Begleithundeprüfung durch den erfolgreichen Abschluss dem Halter/Hundeführer, dass er über ein ausreichendes Maß an Wissen und Verantwortungsbewusstsein der artgerechten Hundehaltung und Kynologie verfügt und in der Lage ist, mit seinem Hund als Team und Gespann entsprechend in der Öffentlichkeit sicher, rücksichtsvoll und angemessen aufzutreten. Um an der Begleithundeprüfung teilzunehmen, muss daher der Hundehalter den sogenannten Sachkundenachweis in einer theoretischen Prüfung erbringen. Durch deren Ablegen wird die Eignung zum generellen Führen eines Hundes, dessen artgerechter und rassespezifischer Haltung, kynologische Grundkenntnisse (u.a. Verhalten von Hunden und Wissen über Hunde generell) und Kenntnisse über situatives Handeln und Einwirken bei bestimmten Verhalten des Hundes, abgeprüft.

Die Begleithundeprüfung unterscheidet sich inhaltlich vom Umfang, Anforderungsprofil und Intensität von Hundeführerschein und Team-Test.

Inhalt der Begleithundeprüfung

Seit dem Jahr 2012 gilt für die Begleithundeprüfung des Verbands für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) die Prüfungsordnung der Fédération Cynologique Internationale (FCI).

Die Begleithundeprüfung besteht aus mehreren Teilbereichen:

  • Sachkundetest

    Dieser Teil gehört im engsten Sinn nicht zum Inhalt der BH-Prüfung, ist aber Grundvoraussetzung für die Teilnahme und das Ablegen der Begleithundeprüfung.

    Sprich, der verantwortliche Hundehalter/Hundeführer muss entweder bereits über die Sachkundeprüfung einen Nachweis erbringen oder diese in einem theoretischen/schriftlichen Umfang vorab ablegen.

    Wie oben bereits beschrieben, werden darin die Grundkenntnisse und ein ausreichendes Maß an Basiswissen über die artgerechte Hundehaltung und der Kynologie, sowie Wissen über Verhaltensweisen des Hundes und der allgemeinen Eignung zum Führen eines Hundes, abgeprüft.

    Inhaltlich wird beispielsweise gefragt, wie sich der Hundeführer im öffentlichen Raum beim Führen des Hundes verhalten würde, wenn ihnen ein Jogger entgegenkommt und der Hund freiläuft. Oder in welchen Fällen ein Jagdausübungsberechtigter oder Jäger befugt ist, einen Hund gezielt zu erschießen. Oder anhand von Skizzen wird die Kenntnis eines speziellen Ausdrucksverhalten des Hundes, wie z.B. das Spielaufforderung überprüft. Ebenso wird das Wissen hinsichtlich des frühesten Abgabezeitpunktes und Trennung eines Welpen von seiner Mutter überprüft oder wie viele vollwertige Zähne ein Hundegebiss bei einem ausgewachsenen Hund aufweist. Kurzum, es ist ein breites Basiswissen notwendig.

  • Unbefangenheitsprüfung

    Hierbei handelt es sich um einen Wesenstest für den Hund. Es wird zunächst die Identität des Hundes anhand von Chip/Tätowierung etc. überprüft. Kann eine eindeutige Identifikation nicht festgestellt werden, so wird der Teilnehmer und teilnehmende Hund von dem weiteren Prüfungsverfahren der BH, ausgeschlossen.

    Der zuständige Leistungsrichter oder Ausbildungswart macht sich ein Bild über das Verhalten des Hundes im direkten Kontakt bei der Überprüfung der Identität und gegenüber anderen Menschen und Hunden.

    Das Bestehen der Unbefangenheitsprüfung ist zwingend nötig, um an den weiteren Prüfungsteilen teilzunehmen. Sprich, durch eine Disqualifikation auf Grund erhöhtem ängstlichen, aggressiven oder unzureichendem sozialverträglichen Verhalten, ist die weitere Teilnahme an der Begleithundeprüfung untersagt und gilt als Durchgefallen.

  • Unterordnung/Gehorsam auf dem Hundeplatz

    Einen ganz bedeutenden und wesentlichen Teil der gesamten Begleithundeprüfung, nimmt der Gehorsam und die Unterordnung ein.

    Hier wird die Zusammenarbeit Hund/Mensch als Gespann in Augenschein genommen und anhand von festen Abläufen, die das Team beherrschen muss, beurteilt.

    Überprüft werden das direkte Zusammenspiel und die Funktionstüchtigkeit des Hund-Mensch-Teams. Wie befolgt der Hund die Signale, Kommandos und Befehle des Hundeführers in verschiedenartigen Situationen und im Rahmen bestimmter fixer Aufgabenstellungen. Führigkeit und Gehorsam im Team stehen also auf dem Prüfstand.

    Bei den Übungen auf dem Trainingsplatz werden die Leinenführigkeit und Freifolge mit Fußgehen mit und ohne Leine überprüft. Hierzu darf der Hundeführer ein einstudiertes Signal wie Fuß verwenden. Ziel ist es, dass bei der Leinenführigkeit, der Hund bereitwillig mit durchhängender Leine folgt, so wie wird die Leinenführigkeit und das entsprechende Training in unserem ergänzenden Artikel „Die Leinenführigkeit des Hundes“ beschrieben haben. Die Übungen werden unter verschiedenen Bedingungen ausgeführt, inklusive Tempoänderungen (Laufschritt, Normalschritt, Winkelarbeit), Richtungswechsel und Wendungen sowie abruptes Anhalten. Der Hund soll während der Ausführung sich auf seinen Hundeführer konzentrieren und aufmerksam bei der Sache sein, also von keinen Reizen ablenken lassen, eng an seiner linken Seite geführt werden und dabei Freude ausstrahlen.

    Ferner besteht die Prüfung darin, dass der Hundeführer mit seinem Hund an der Leine mehrmals durch eine Gruppe von weiteren Teilnehmern laufen muss. Der Hundeführer wird bei dieser Übung in unmittelbarer Nähe einzelner Personen oder gar mittig stehen bleiben und verweilen, dabei muss der Hund sich absetzen und unaufgeregt und desinteressiert ausharren, sprich die Anwesenheit der Personen ohne abgelenkt zu sein, erdulden.

    Im nächsten Schwierigkeitsgrad besteht die Übung darin, dass der Hundeführer seinen Platz innerhalb der Gruppe wieder verlässt, seinen Hund von der Leine nimmt und die Aufgabe erneut in der Freifolge, sprich ohne Leine, absolviert.

    Weiter geht es anschließend mit einer Übungsabfolge zu Sitz und Bleib. Dabei befindet sich der Hund wiederum in der Freifolge bei Fuß, also unangeleint auf einer geraden Wegstrecke an der linken Seite des Hundeführers. Nach einer bestimmten Schrittfolge soll der Hundeführer nun stehenbleiben, das Signal/Hörzeichen „Sitz“ von sich geben und sich von seinem Hund weiter entfernen. Dieser muss sitzenbleiben. Nach einigen Schritten soll der Hundeführer sich umdrehen und nach erfolgtem Zeichen des Leistungsrichters wieder auch seinen Hund zubewegen, der weiterhin in der eingenommenen Sitz-Position ausharrt, und ihn dort abholen. Der Hund darf nun, nach Freigabe durch das Fuß-Kommando, zum Weitergehen aufgefordert und animiert werden.

    Nach erfolgreichem Durchführen der vorgenannten Übungseinheiten, geht es weiter mit dem Ablegen in Verbindung mit Herankommen und abschießend Ablegen unter Ablenkung.

    Die Übung geht unmittelbar aus dem erfolgten Fuß-Kommando und dem Weitergehen in der Freifolge aus der Vorübung weiter. Der Hund folgt also seinem Hundeführer dicht an der linken Seite. Nach einigen Schritten bleibt der Hundeführer stehen, gibt das Signal/Hörzeichen für „Platz“, worauf sich der Hund entsprechend ablegen muss. Der Hundeführer geht des Weges für einige Schritte weiter. Folgend soll nun ein weiteres Kommando/Hörzeichen erfolgen, dass den Hund dazu bewegt Folge zu leisten, zu seinem Hundeführer sich auf direktem Weg und flott zu bewegen, sich vor ihn absetzen und aufmerksam aufschauen. In aller Regel wird hierfür das Signal/Hörzeichen „Hier“ oder „Hierhin“ verwendet. Anschließend wird der Hundeführer erneut den Befehl „Fuß“ aussprechen, damit sein Hund sich wieder in die Grundstellung an die linke Beinseite begibt und dort absitzt.

    Nun erfolgt noch die Übung Ablegen unter Ablenkung.

    Hierbei übernimmt das Hund-Mensch-Team, dass soeben die vorgenannte Übung Ablegen in Verbindung mit Herankommen absolviert hat, die passive Rolle und ein anderes Hund-Mensch-Team führt nun die vorherige Übungsabfolgen als aktives Team aus.

    Dabei muss der Hund des passiven Teams die Fähigkeit zeigen, während das andere Hund-Mensch-Team seine Unterordnungsübungen absolviert, 30 Schritte von seinem Hundeführer in der Position „Platz“ abzuliegen und unter Ablenkung durch das Absolvieren der Übungseinheiten des anderen Hund-Mensch-Pärchen, unangeleint auszuharren und zu verweilen. Dafür wird dem Hund-Mensch-Team, das den passiven Teil mit der Übung Ablegen unter Ablenkung ein fixer Ort vom Leistungsrichter zugewiesen. Der entsprechende Hundeführer muss nun seinen Hund angeleint dorthin verbringen, während des Absitzen die Leine entfernen, einstecken oder umhängen und einen Folgebefehlt zum Ablegen, z.B. „Platz“, abrufen. Der Hund muss Folge leisten und sich ablegen, der Hundeführer hingegen wird sich nun ungefähr 30 Schritte von seinem Hund wegbewegen. In seiner Halteposition muss der Hundeführer dem Hund den Rücken zugekehrt lassen, bis der Leistungsrichter ihn zur Rückkehr und Abholung seines Hundes auffordert.

    Damit wären die Übungen für den Teil der Unterordnung/Gehorsam auf dem Hundeplatz absolviert und werden nach einem Punkteverfahren bewertet. Maximal sind 60 Punkte zu erzielen, Mindestanforderung sind 70%.

  • Verkehrssicherheit/Außenprüfung im Straßenverkehr

    Nun wo die bisherigen Prüfungsinhalte erfolgreich verlaufen sind, geht es vom Übungsplatz raus in den Außenbereich und den öffentlichen Raum. Hier darf sich der Hundeführer mit seinem Hund unter alltäglichen Bedingungen beweisen und gezeigte Prüfungsinhalte aus den ersten Teilbereichen tatsächlich anwenden.

    Hier wird nun das Zusammenspiel von Hund-Mensch-Team, das Wesen und der Charakter des Hundes unter reellen Umweltvoraussetzungen und das Verhalten des Vierbeiners in der realen Welt geprüft und auf die Probe gestellt. Wie verhält sich der Hund unter normalen Bedingungen, wenn Umweltreize und Umwelteinflüsse auf ihn wirken, wo Menschen, andere Hunde und Tiere, Geräusche, Düfte, Fahrradfahrer, Autos etc. sein Verhalten beeinflussen könnten?

    Im Grunde sind es ganz alltägliche Situationen, die nun zwar als Prüfungsbestandteil gezielt simuliert oder ausgesucht werden, aber im Hundealltag eines jeden Teilnehmers vielfach vorkommen. Wenn der jeweilige Hundebesitzer beispielsweise morgens zur Hunderunde unterwegs ist und unmittelbar in der Nähe eines nahegelegene Schulgelände vorbei muss, wird der Hund auf schreiende und laute Kinder stoßen, vielleicht sind es aber auch die Nachbarskinder, die am Nachmittag direkt angrenzend ans Grundstück auf der Straße durch das Fußballspielen Hektik und enorme Lautstärke verbreiten, ebenso muss der Hund in der Lage sein, morgens vor der Bäckerei auf Herrchen zu warten, während dieser die Brötchen besorgt, ohne das der Hund bei vorbeilaufenden Menschen austickt und sie aggressiv anbellt. Oder wie geht der jeweilige Halter und Hund beim Spazieren damit um, wenn ein Jogger auf sie zukommt, eine Gruppe Fahrradfahrer an ihnen auf dem schmalen Weg entlang des Flusslaufs vorbeirast, im Feld zwei Reiter mit ihren Pferden entgegenkommen und an ihnen vorbei müssen, ein Schafhirte mit seiner Schafsherde und den Hütehunden unverichteterdinge die eigene Wanderoute kreuzt oder ein anderer Hundehalter mit seinem unangeleinten Hund schnurstracks auf sie zusteuert? Ebenso muss das Verhalten des Hundes im Straßenverkehr adäquat ablaufen. Denn durchaus gibt es Fälle, in denen z.B. die Hunderunde an einer dichtbefahrenen Straße vorbeiführt und diese an einem Fußgängerüberweg passiert werden muss oder für das Einsteigen ins eigene Auto, das an einem frequentierten Gehweg parkt, der Hund absitzen soll, um den Kofferraum zu öffnen und ihn einsteigen zu lassen, ohne dass der Hund einen vorbeischreitenden Passanten belästigt oder bedroht? Viele weitere Alltagssituationen könnten wir hier aufzählen, in denen das Verhalten des Hundes entsprechend aussehen und das Zusammenwirken von Hund/Halter funktionieren muss. Um nichts anderes geht es im Wesentlichen im Verkehrsteil der Begleithundeprüfung.

    Für den Ort des Geschehens der Übungsinhalte der BH-Prüfung wird also nicht umsonst die Öffentlichkeit mit frequentierten Bereichen und der Straßenverkehr gewählt, denn hier findet doch viel Alltagsgeschehen im Hundeleben statt und mit der Begleithundeprüfung geht es doch einen führigen, gehorsamen, funktionalen und alltagstauglichen Hund unter normalen Bedingungen nachzuweisen. Häufig werden für die weiteren Übungen der Prüfung Plätze, Orte und Bereiche wie Bahnhöfe, Parkplätze, Einkaufsmeilen, Parkanlagen, Spazierwege mit Fahrradverkehr, Bürgersteige, Fußgängerzonen und Innenstädte und öffentlich frequentierte Plätze gewählt.

    Die Erwartungshaltung von Seiten der Prüfer ist ein neutrales, besonnenes, ausgeglichenes und abgeklärtes Verhalten des Hundes, wo die Außenreize ihn unberührt lassen, sprich Stresspegel und Erregungszustand auf einem normalen Level bleiben, der Hund weder Angst noch Aggression zeigt. Die Impulskontrolle des Hundes wird vermutlich ein aufs andere Mal hierbei auf die Probe gestellt; ebenso wird dies ein guter Gradmesser für die erfolgte Prägung, Habituation und Sozialisierung sein, die bestenfalls bereits vollumfänglich in der Welpenzeit stattgefunden hat. Denn ist der Welpe an die realen Dinge des Lebens und die Umweltreize behutsam herangeführt und gewöhnt worden, wird er heute damit klarkommen. Wird er aber mit Dingen konfrontiert, die völlig unbekannt sind, führt dies häufig zu großer Verunsicherung, woraus Angst entsteht, die sowohl in Flucht oder Aggressionsverhalten sich äußern können. Was wir damit meinen, wie umfangreich und bedeutend an dieser Stelle die Aufgaben der sensiblen Phase für den jungen Hund und dessen weiteres Hundeleben sind, könnt ihr in unserem Leitartikel „Die Entwicklungsphasen von Hundewelpen“ nachlesen. Auf jeden Fall kommt hier nun unter Prüfungsbedingungen viel Wahrheit ans Licht.

    Während des gesamten Übungsteils wird der Hund von seinem Halter an der Leine geführt, es ist aber kein Fußgehen Pflicht. Die Leine soll dabei möglichst durchhängen, ein Ziehen und Zerren sind weder von Seiten des Hundeführers noch seines Hundes erwünscht.

    Der Leistungsrichter wird die Hunde im Einzelnen begutachten, aber auch das Verhalten innerhalb der Hundegruppe beäugen. Weiter steht das jeweilige Hund-Mensch-Team natürlich im Fokus seiner Bewertung, wie es zusammen harmoniert, funktioniert und sich unter den realen Herausforderungen in der Zusammenarbeit schlägt.

    Ferner stellt jeder Leistungsrichte praktische Übungen zusammen, wie es gerade die Örtlichkeiten ermöglichen. So gibt es Situationen, in denen die Hunde und Hund-Mensch-Teams mit dem Herannahen und Vorbeilaufen eines Spaziergängers, Joggers oder Fahrradfahrers mit/ohne Hund auf dem Gehweg konfrontiert werden. Ebenso wird auf einem Gehweg mit dem Hund gelaufen, direkt an einer dichtbefahrenen Straße, um die Reaktion des Hundes zu prüfen und das Zusammenwirken von Hundeführer und Hund unter die Lupe zu nehmen. Die gestellten Alltagssituationen können von Begleithundeprüfung zu Begleithundeprüfung und Leistungsrichter zu Leistungsrichter differieren und sind häufig den örtlichen Begebenheiten geschuldet. Eine BH-Prüfung auf dem Land sieht eben teilweise anders aus, wie in der Stadt.

    Abgerundet wird der Verkehrsteil der Begleithundprüfung oft mit einer Übungseinheit, bei der der Hundeführer seinen Hund an einem bestimmten Ort anbindet und seinen Hund verlässt. Dabei muss er außer Sichtweite für den Hund sein. Nun werden andere Teilnehmer an dem Hund vorbeilaufen, zunächst ohne ihre Hunde, dann mit. Hierbei soll der angebundene Hund die Fähigkeit zeigen, ruhig, gelassen und souverän auf die Rückkehr seines Hundeführers zu warten. Weder Heulen, Jaulen, Bellen oder sonstiges aggressives Verhalten sind allgemein oder gegen die vorbeischreitenden Menschen und/oder Hunde im speziellen erwünscht.

    Im gesamten wird also die Führigkeit und das Verhalten im Straßenverkehr, das Verhalten unter erschwerten Verkehrsverhältnissen und der Gehorsam im Verkehr mit einem Punktsystem bewertet, wobei maximal 90 Punkte erreicht werden können.

Am Ende des Prüfungsgeschehens und der einzelnen Prüfungsteile, wird der ein Abschlussgespräch zwischen Hundeführer und Leistungsrichter stattfinden, in der die Bewertung und einige Hinweise zum Prüfungsablauf besprochen werden. Ist alles zur vollen Zufriedenheit abgelaufen und erfolgreich die Begleithundeprüfung bestanden worden, so wird dem Hundeführer dies in schriftlicher Form bestätigt und ausgehändigt. Er erhält das Zertifikat „Begleithund“ und hält damit gleichzeitig die Eintrittskarte für weitere Prüfungen und Wettbewerbe im Hundesport in der Hand.

Zulassungsvoraussetzungen für die Begleithundeprüfung

Grundsätzlich kann jeder Hundehalter mit jedem Hund eine Begleithundeprüfung ablegen.

Zur Teilnahme an der BH-Prüfung müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

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Ist die Begleithundeprüfung für jeden Hundehalter Pflicht?

Nein, aber es gibt Dinge, die sind ohne Begleithundprüfung nicht möglich.

Prüfungen und Wettkämpfe im Hundesport nur mit Begleithundeprüfung

Wenn ihr im Alltag beispielsweise in Hamburg euren Hund ohne Leine freilaufen lassen möchtet, dann muss vorab der Hundeführerschein gemacht werden. Ohne diesen muss der Hund an der Leine verbleiben und kann nur eingeschränkt herumschnuppern, die Gegend entdecken und sich bewegen.

Ähnlich sieht es mit der Begleithundeprüfung aus. Sie ist generell keine Pflicht, es gibt aber Aktivitäten und Beschäftigungen, an denen ihr ohne die BH-Prüfung nicht teilnehmen könnt.

Denn die Begleithundprüfung ist für die Teilnahme an Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport zwingend vorgeschrieben und damit die Eintrittskarte um mit seinem Hund dort aktiv mitzumachen.

Für welche Hundesportarten ist dies u.a. der Fall?

Des Weiteren wird von Personen, die ihren Hund z.B. als Besuchshunde ausbilden lassen und einsetzen wollen, als Voraussetzung u.a. eine Begleithundeprüfung verlangt. Gleiches gilt auch für den Einsatz als Therapiehund und für eine Ausbildung zum zertifizierten Therapiebegleithundeteam.

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