Ist die Ernährung Teil des Tierschutz bei Hunden?
Der Hund muss im Sinne des Tierschutz artgerecht ernährt werden
Von:
Carsten Becker
Zuletzt aktualisiert am: 19.5.2023
Tierschutz und artgerechte Haltung gehören unweigerlich zusammen. Auch in Sachen Ernährung des Hundes. Denn jeder verantwortliche Hundehalter und Hundebesitzer ist für eine artgerechte und an den Bedürfnissen des Hundes orientierte Ernährung gemäß dem Tierschutzgesetz verpflichtet - und hierzu gehört die Fütterung und das Trinken. Sprich, den Hunger und Durst des Hundes mit artgerechtem Hundefutter und Wasser zu stillen, da beides existentielle Grundbedürfnisse befriedigt.
Bevor wir nun weiter in die nachfolgenden Ausführungen eintauchen, nochmals zur Eingangsfrage zurück: "Ist die Ernährung Teil des Tierschutz bei Hunden?"
Kurz und knapp: Ja, die Ernährung ist Gegenstand des Tierschutzgesetz und liegt in Sachen tierschutzkonformer Haltung in den Händen von Herrchen und Frauchen.
Wie lautet der Grundsatz zum Tierschutz laut des Tierschutzgesetzes?
Das Tierleben ist zu schützen und jedwede Schmerzen, Leid und Schäden sind zu vermeiden.
§ 1 Deutsches Tierschutzgesetz - Grundsatz in Sachen Tierschutz
Der Grundsatz des § 1 der aktuellen Fassung des Deutschen Grundgesetz lautet:
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Demnach geht Tierschutz uns alle an, ob Halter oder nicht!
Folglich müssen wir allesamt unser gesamtes Verhalten stets hinterfragen und an den Bedürfnissen unserer gleichartigen und artfremden "Mitbewohner" dieser einzigartigen Erde orientieren, damit durch das eigene Tun keinem Mitgeschöpf ein Nachteil entsteht, oder dieses gar Schmerzen, Leiden oder Schäden hierdurch erfährt.
Es geht also um ein respektvolles Miteinander und Achtung aller Lebewesen, mit denen wir diesen Planeten bevölkern dürfen.
Und um an dieser Stelle unser Thema in Sachen Ernährung aufzunehmen, betrifft der Tierschutz und Grundsatz des Deutschen Tierschutzgesetz natürlich auch die Ernährung des jeweiligen Tieres, das sich in der Obhut des verantwortlichen Halters und/oder der betreuende Person befindet - denn einem Hund oder anderen Haus-/Heimtier, Nutztier oder sonstigen tierischen Mitgeschöpf, das sich in der Verantwortlichkeit einer bestimmten Person befindet, Futter und Wasser vorzuenthalten, verursacht Hunger und Durst. Und wird das Fress- und Trinkbedürfnis herausgezögert und nicht auf absehbare und vertretbare Zeit durch die Gabe von Futter und Wasser befriedigt, so wird das betreffende Tier gequält, es entsteht "Hunger- und Durst-Leid", was gesundheitliche Folgen (Schäden) nach sich zieht. Und dies muss laut dem Tierschutzgesetz vermieden werden - richtig so.
Rund um das Thema Tierschutz hat unser Hundetrainer und langjährig engagierter Tierschützer Ralf Lügger, aufbauend einen ausführlichen und hochinteressanten Leitartikel geschrieben.
Was besagt der Tierschutz in Sachen Ernährung des Hundes genau?
Es ist eine artgerechte und bedürfnisorienierte Hundeernährung zu gewährleisten.
§ 2 Deutsches Tierschutzgesetz (TierSchG) zur Ernährung des Hundes
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen
Bedeutet aus unserer Sicht:
Die Ernährung für den Hund muss artgerecht und zugleich bedürfnisorientiert erfolgen.
Die Hundeernährung sollte von Haus aus ausgewogen und reich an hochwertigen Inhaltsstoffen sein, damit es möglichst zu keinen Mangelerscheinungen auf Grund fehlender Komponenten beim Hund kommt.
Ebenso muss für den Hund stets frisches Wasser zugänglich sein, damit er seinen Durst, Wasserbedarf und Flüssigkeitshaushalt dann stillen kann, wenn ihn das Trinkbedürfnis überkommt.
Eine Überprüfung und notwendige Anpassung der Futter- und Flüssigkeitsmenge sowie Art und Zusammensetzung muss individuell und situativ erfolgen. Denn diverse Faktoren können Art und Umfang der Fütterung und Wasserzufuhr beeinflussen.
Leidet der Hund beispielsweise an Durchfall, so können Futterunverträglichkeiten dies auslösen, sodass eine Futterumstellung im Sinne des Wohlbefindens des Hundes angesagt ist. Auch dies umfasst den Tierschutzgedanken und letztlich will man doch selber, dass es seinem Vierbeiner gut geht.
Ebenso spielen in Sachen Ernährung und Trinken Alter, Größe/Gewicht, Rasse, Intensität etwaiger Aktivitäten, Umgebungstemperatur, Krankheiten/Unverträglichkeiten/Allergien, situativer Stress und besondere Situationen wie Trächtigkeit oder Laktationsphase eine Rolle. Seid ihr im Hochsommer auf der Hunderunde unterwegs, so muss der Hund prinzipiell mehr trinken, als im Herbst bei gleicher Art der Beschäftigung, da die Außentemperaturen dem Vierbeiner mehr zusetzen. Hier solltet ihr stets frisches Wasser dabei haben, damit der Hund nicht an Pfützen, Tümpeln und sonstigen stehenden Wasserstellen trinkt - die Gefahr einer Leptospirose und sonstiger Substanzen wie Altöl, Pilze etc. ist einfach zu groß. So schützt ihr auch das Wohlbefinden des Hundes durch die Gabe mitgenommenen Mineralwassers, was den Hund u.U. vor Schäden und Leid bewahrt - also ebenfalls die angemessene und wünschenswerte Vorgehensweise laut Tierschutzgesetz.
Ähnlich sieht es beim Futter aus. Wird der Hund neuerdings beim Hundesport oder nach Ablegen der Jagdtauglichkeitsprüfung jagdlich im Revier eingesetzt, war bis dato eher ein Begleiter bei Spaziergängen, so wird sein Energiebedarf deutlich durch die veränderten Gewohnheiten in Sachen Verwendung und Auslastung zunehmen. Der Hund verbraucht durch viel Bewegung und kognitive Aufgaben, mehr Kalorien. Und um die Leistungsfähigkeit wieder herzustellen, bedarf es in Sachen Hundeernährung einer Anpassung des Futters und Kalorienzufuhr.
Je nach Lebensphase des Hundeindividuums muss die Ernährung und Flüssigkeitsaufnahme an die Bedürfnisse von Welpen, Junghunde, Erwachsenen- und Seniorhunde adjustiert werden. Denn ein im Wachstum befindlicher Hund braucht manche Komponenten in einem höheren Grad, als ein Seniorhund und umgekehrt, um den tatsächlichen Bedarf des Individuums zu decken. Zudem kann sich die Stoffwechselaktivität aus diversen Gründen wie Krankheiten oder reduzierte Aktivität verändern und der Energiebedarf sich reduzieren. Würde dann aber in selbem Umfang weitergefüttert, so werden zusätzliche Pfunde aufgebaut, Gliedmaßen, Knochen, Bänder, Herz etc. durch Übergewicht zusätzlich belastet. Die Folgen für den Organismus und das Wohlbefinden des übergewichtigen Hundes sind perspektivisch schlecht, die Lebensqualität leidet und können letztlich sogar das Leben des Vierbeiners verkürzen - ebenfalls also nicht im Sinne des Tierschutz.
Letzten Endes bleibt es jedem Halter und Betreuer frei, ob für die art- und bedarfsgerechte Ernährung ausschließlich auf Nass- oder Trockenfutter bzw. sogar das Barfen zurückgegriffen wird oder gar die bevorzugte Fütterungsvariante eine Kombination ist. Wichtig dabei ist die individuelle und spezifische Zusammensetzung und erforderliche Menge, damit die Bedürfnisse des Hundes mit angemessenen Nährstoffen vollumfänglich befriedigt werden. Um dies zu gewährleisten, braucht es fachliches Wissen und/oder die Unterstützung von versierten und erfahrenen Tierernährungsberatern, Tierärzten und anderen kompetenten Hundeprofis. Denn eine Fehl- und Mangelernährung kann schlimme Folgen für den Hund haben.
Am Ende des Tages ist es also völlig egal, wann ihr was reicht, solange der Energiebedarf durch das gereichte Hundefutter und dessen Energiegehalt gedeckt ist. Es dem Hund also an nichts fehlt und er satt wird, seine Batterien wieder aufgeladen werden und die volle Leistungsfähigkeit erhalten bleibt. Sprich, der Hund kann einmal, zweimal oder mit kleinen Rationen sogar mehrmals täglich gefüttert werden. Dies kommt auf die Präferenzen von Herrchen/Frauchen und etwaige subjektive Hintergründe wie Verträglichkeit/Verdauung des Hundes an.
Im Hinblick auf die Wasserversorgung muss Tag und Nacht im Wohnraum, Balkon und Garten ausreichend sauberes Wasser zur Verfügung stehen, damit der Hund zu jeder Zeit trinken und seinen Wasserbedarf/Durst stillen kann. Dies gilt auch für das Reisen mit Hund oder unterwegs bei allen Aktivitäten. Mehr zum Thema Wasserbedarf und wie viel ein Hund am Tag trinken soll, könnt ihr in einem ergänzenden Artikel lesen.
Abschließend noch ein Hinweis auf das Verhalten des Hundes, wenn er hungert oder Durst leidet. Dies kann das Verhalten des Hundes erheblich ändern und beispielsweise zu Aggressionsverhalten Artgenossen, Menschen und anderen Tieren gegenüber führen. Auch dies ist also aus tierschutzrechtlichen Gründen unbedingt zu vermeiden, da dies nicht nur zu Leid und Unmut beim betreffenden Hund, sondern seiner umgebenden Umwelt führt.
Einige allgemeine Fütterungshinweise und praktische Tipps findet ihr nun in unserem ergänzenden Magazinbeitrag, geschrieben von unserer Tierärztin Vanessa Lässig.
§ 2 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
Aufbauend auf dem Tierschutzgesetz (TierSchG) und den im vorigen Unterkapitel abgehandelten Gedanken wie aus tierschutzrechtlicher Sicht die Ernährung und Wasserversorgung des Hundes auszusehen hat, schreibt die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) noch einige weitere Pflichten des verantwortlichen Halters bzw. der betreuenden Person vor.
- § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
Für jeden Hund in der Gruppe bei einer etwaigen Gruppenhaltung, muss eine individuelle Fütterung möglich sein.
§ 8 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
Ferner werden in der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) nachfolgende Punkte in Sachen Fütterung /Ernährung des Hundes vorgeschrieben:
- § 8 Fütterung und Pflege
Die betreuende Person eines Hundes muss stets dafür Sorge tragen, dass zu jeder Zeit ausreichend frisches Wasser (Qualität/Quantität) in seinem gewöhnlichen Aufenthaltsbereich zur Verfügung steht.
Ebenso muss dieselbe Person das ihr anvertraute Hundeindividuum mit ausreichend artgerechtem Futter in bedarfsgerechter Menge und Qualität versorgen.
Fazit - Die Ernährung des Hundes muss leider im Tierschutz geregelt werden
Für die meisten selbstverständlich, für Einzelne muss es geregelt sein.
Traurig aber wahr - für manche Menschen braucht es Regularien
Es ist schon bedauerlich genug, dass der Tierschutz generell, aber auch im Hinblick auf die Versorgung des Hundes, gesetzlich geregelt werden muss. Sei es die art- und bedarfsgerechte Ernährung, Pflege, Unterbringung oder angemessener und respektvoller Umgang.
Eine ausgewogene und nährstoffreiche, an dem Energiebedarf orientierte Ernährung und Wasserversorgung sind existentiell und dienen letztlich der Gesunderhaltung und vollen körperlichen und kognitiven Leistungsfähigkeit des Hundes - sind aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit und eigentlich vom Grundsatz her, kein Gegenstand für irgendwelche Diskussionen.
Aber leider gibt es im Rahmen der Tierhaltung und folglich auch Hundehaltung immer wieder Missstände, wo Tieren und Hunden durch das Verhalten von Menschen auf unterschiedliche Weise Leid, Schmerzen und Schäden direkt oder indirekt zugefügt werden. Und deshalb muss es rechtliche Regularien geben, um Vergehen entsprechend anhand eines festen Standards aufzudecken und zu bestrafen. Auch wenn aus unserer Sicht die körperlichen und seelischen Folgen aus widerrechtlichem Handeln für die Hunde ein Vielfaches schlimmer sind, als die aktuellen Strafen bei Verstößen gegen den Tierschutz.
Auch wenn Tiere und Hunde nach deutschem Recht aktuell eine Sache sind, handelt es sich um Lebewesen mit eigenen Gefühlen, Bedürfnissen, Neigungen und Interessen. Und denen wollen wir doch möglichst umfänglich gerecht werden, dabei unser tierisches Gegenüber respektvoll behandeln und möglichst für dessen Unversehrtheit sorgen. Es geht darum das Leben und Wohlbefinden des Tieres und Hundes bestmöglich zu sichern.
Sollte ihr noch interessiert sein, nun im Anschluss einige weitere Gedanken zum Thema Umgang mit dem eigenen Hund zu lesen, so steht nun unser Artikel zur Hunde-Etikette zur freien Lektüre bereit, in dem wir u.a. auch die Umgangsformen mit dem eigenen Vierbeiner und in Sachen Führen des Hundes erörtert haben.
Tierschutz geht uns alle an!
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