Tierschutzgesetz und Hunde

Was ist das Tierschutzgesetz?

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Zuletzt aktualisiert am: 30.10.2024

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Synonyme
  • Tierschutzrecht

Das Tierschutzgesetz ist eine rechtliche Grundlage, die der Gesetzgeber als gesetzliche Rahmenbedingungen für das Halten und den Umgang mit Tieren im Allgemeinen verfasst hat und für jeden Menschen im Hinblick auf jegliches Tun allen Tieren gegenüber rechtsverbindlich ist. Über allem steht, dass Menschen das Leben und Wohlbefinden der Tiere schützen müssen und keinem Tier grundlos Schmerzen, Leid oder Schäden zugeführt werden dürfen, so der niedergeschriebene Grundsatz in §1 des Tierschutzgesetz (TierSchG).

Kurz: Menschen haben ihrem Mitgeschöpf "Tier" gegenüber eine große Verantwortung und sind in der Pflicht alles im Sinne des Wohlergehen der Tiere zu tun und jegliche negativen Einflüsse, die Leben, Körper, Geist, Seele beeinträchtigen könnten, zu unterlassen, fernzuhalten und vermeiden. 

Das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz und wurde im Jahr 1972 ursprünglich abgefasst und ist im selben Jahr in Kraft getreten.

Demnach müssen Tierhalter generell und damit auch Hundehalter alles dafür tun, dass ihr Tier/Hund artgerecht gehalten wird und sie den Bedürfnissen der Tiere/Hund nachkommen und gerecht werden. Ferner gilt diese Prämisse auch für alle verantwortlichen Personen, die Tiere betreuen oder zu betreuen haben, sprich in ihrer Obhut haben. Dies umfasst die Ernährung, Pflege, Unterbringung und artgemäße Bewegungsfreiheit/-möglichkeit, sowie ausreichende Sachkenntnis und Befähigung, die vorgenannten Bereiche vollumfänglich und rechtskonform bedienen und ableisten zu können.

Das Tierschutzgesetz ist rechtsverbindlich für alle Personen, sprich den privaten oder gewerblichen Halter. Auf den Hund runtergebrochen bedeutet dies sinnbildlich, dass alle Menschen, die mit dem Hund privat in irgendeiner Weise Kontakt haben oder gewerblich als Züchter, Handel und Vermittlung, Hundeschule, Hundesportverein, Veterinärmediziner, Tierheim und Tierschutzorganisation, Hundepensionen und sonstige Betreuungsdienstleister ihr komplettes Handeln nach den rechtlichen Vorgaben des Tierschutzgesetz ausrichten müssen - sprich zum Wohl und Wehe des Hundes aktiv zu sein und stets abzuwägen, ob ihr Tun nachteilig für den Hund sein könnte. Die körperliche und geistige/mentale/seelische Unversehrtheit des Hundes hat oberste Priorität und steht stets an oberster Stelle. Alle Aktivitäten, Interaktionen und jeglicher Umgang mit Hunden haben das Ziel, dass es dem einzelnen Hundeindividuum an nichts fehlt, gutgeht, er sich wohlfühlt, mit ihm art- und rassegerecht umgegangen wird und keinerlei Einflussfaktoren zu seinem Nachteil durch die Anwesenheit oder das Handeln von Menschen auf ihn einwirken.

Daher wollen wir zur weiteren Lektüre ergänzend auf die Tierschutz-Hundeverordnung aufmerksam machen, die ihre rechtliche Grundlage aus dem hier abgehandelten Tierschutzgesetz erhält und für jeden Hundehalter und Züchter von erheblicher Relevanz einnimmt, da hier neben den allgemeingültigen gesetzlichen Umgangsformen, auch die Haltebedingungen und viele weitere gesetzliche Vorgaben abgehandelt werden.

Was bedeutet nun der Tierschutzgedanke in der Praxis?

Egal in welcher Art und Weise und Funktion man also mit Hunden in Kontakt kommt, sollte man sich stets hinterfragen, ob das eigene Handeln und die an den Tag gelegten Umgangsformen, den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Wobei aus unserer Sicht der Bestand, die Umsetzung und damit notwendige Kontrolle der korrekten Anwendung des Tierschutzgesetzes völlig indiskutabel ist, aber nur Mindestvoraussetzungen vorgeben. Zahlreiche weitere Verhaltensregeln haben wir daher in unserer Hunde-Etikette detailliert beschrieben, die für jeden Halter eine Selbstverständlichkeit im täglichen Miteinander mit Hund und anderen Hundebegegnungen sein sollten.

Sei es nun als Hundebesitzer, mitverantwortliche Bezugsperson oder Fremder, ein Hund ist ein äußerst soziales Lebewesen mit einem sensiblen Wesen, die kleinste Stimmungsschwankungen und negative Schwingungen aufschnappen. Positiv wie negativ. Diese verursachen Stress und ein erhöhtes Erregungslevel, Nervosität, Schreckhaftigkeit bis hin zu Angststörungen. Also nicht anders wie es uns menschlichen Geschöpfen geht - und dies sollten wir nachhaltig in unserem Tun berücksichtigen und angemessen handeln.

Natürlich gibt es immer wieder Momente im Alltag, wo der eigene Hund oder ein fremder Vierbeiner einem das Nervenkostüm raubt, sei es beim Hundetraining, wenn der Hund abgerufene Verhalten nicht wunschgemäß zeigt oder sich etwas schwerfällig beim Üben eines Trainingsinhalts anstellt. Oder aber der Nachbarshund mal wieder die vorbeilaufende Katze oder die spielenden Kinder verbellt und sich nicht mehr einbekommt. Nachsicht und Geduld sind hier sicherlich nicht die schlechtesten Ratgeber, da sie auch die eigenen Nerven schonen. 

Apropos Kinder: Da wir als Erwachsene und in vielen Fällen als Erziehungsberechtigte eine Vorbildfunktion haben, gehört es unserer Meinung nach auch zu den Pflichten, die Kinder im Hinblick auf den richtigen Umgang mit einem Hund aufzuklären, sie behutsam an diese tollen Wesen heranzuführen und ihnen die angemessene Vorgehensweise beim Kontakt zu zeigen und vorzuleben. Dies dient nicht zu Letzt auch zur Sicherheit für unsere kleinen Mitmenschen, denn diese gehen mitunter durch ihre grobmotorische und zu Teilen naive Art, doch etwas gröber und unbeherrschter mit Hunden um. Dennoch sollte auch an dieser Stelle von vornherein jegliches spielerische Schwanzziehen oder der leichte Klapps auf den Hund sofort unterbunden werden, da einerseits reaktives und impulsives Verhalten je nach Hundeindividuum nicht ausgeschlossen werden kann, wenn sich dieser bedroht und in seiner Individualdistanz bedrängt fühlt. Andererseits sollte auch aus erzieherischer Sicht jedwede unangemessene Einwirkung durch ein Kind auf einen Vierbeiner nicht geduldet und folglich direkt im Keim erstickt werden - es geht schließlich auch um die richtigen Verhaltensregeln für die Zukunft, die dem heranwachsenden Kind mit auf den Weg gegeben werden sollten. Hier fängt Tierschutz bereits in den Anfängen also aus Lernaspekten heraus betrachtet an. Wir wollen euch zur Unterstützung unseren ergänzenden Artikel "Goldene Regeln für Kinder im Umgang mit einem Hund" ans Herz legen, wo wir viele Tipps für den reibungslosen Praxisalltag Hund und Kind bereithalten.

Kontakt ist auch ein sehr bedeutsames Stichwort. Denn Hunde sind durch ihre soziale Veranlagung prädestiniert, Seite an Seite mit uns Menschen im Ersatzrudel und einer Sozialgemeinschaft zu leben, sich integrieren und bei richtiger Herangehensweise führen zu lassen. Sprich Isolation, mangelnder Sozialkontakt zu Artgenossen und Menschen ist Gift, da es sich nachhaltig negativ auf die Persönlichkeitsentwicklung, geistigen, mentalen und seelischen Zustand auswirkt. Die allermeisten Rassen und Hunde sind sehr menschenbezogen. Daher eignen sich auch nicht alle Vierbeiner als Zwingerhund, da sie in Gesellschaft mit ihren Rudelmitglieder besser aufgehoben sind und sich wohler fühlen.

Auch dies muss vor Anschaffung eines Vierbeiners bedacht werden, wie die angestrebte Verwendung und damit zusammenhängende Betreuung und auch alle anderen Bereiche der Kynologie wie Ernährung, Hundepflege, physische und psychische Auslastung, gesundheitliche Versorgung, Erziehung und Ausbildung inkl. Prägung, Habituation und Sozialisierung auszusehen haben. Sie muss art- und rassegemäß ausgerichtet sein, damit den Bedürfnissen, Trieben und Instinkten des Hundeindividuums in ausreichendem Maß nachgekommen wird. Zudem liegt es im Verantwortungsbereich des jeweiligen Halters, bei der Welpenaufzucht alles dafür zu tun, dass der neugeborene Hund in den frühen Lebensjahren das notwendige Rüstzeug für ein angemessenes Hundeleben unter Artgenossen und Menschen erhält, um quasi unter ihnen in angepasster und gebührender Form "überlebensfähig" zu sein. Was alles hierfür zu tun ist, könnt ihr gerne hier nachlesen.

Ob aus Sicht des Tierschutz oder weiterer ungeschriebenen Benimmregeln, die dem normalen Menschenverstand im Hinblick auf den korrekten Umgang mit Hunden im Allgemeinen und dem eigenen Hund im Speziellen selbstverständlich sein sollten, gibt es bestimmte Dinge und Verhaltensweisen, die in einem Hundeleben nichts verloren haben und kein Hund damit konfrontiert werden sollte - egal wie der Vierbeiner durch sein Verhalten einen aus der Reserve locken will, Regeln und Grenzen missachtet und allen Goodwill überstrapaziert.

Auch wenn der Vierbeiner zum x-Mal nicht hört, sich losreißt oder beim Freilauf durch den Reiz eines Wildtieres auf und davon macht, jegliches Abbruchsignal und einstudierter Rückruf versagt und vom Hund ignoriert wird, ist dies kein Grund beim Wiedereintreffen mit ihm herumzuschreien, geschweige denn ihn körperlich anzugehen oder für die Zukunft auf ein Stachelhalsband oder ein Elektrohalsband zurückzugreifen. 

Ebenso ist es in der Anfangszeit bei Aufnahme eines Hundewelpen bis zur Stubenreinheit durchaus an der Tagesordnung, dass der junge Vierbeiner sich im Wohnraum löst und eine Urinlache das Wohnzimmer schmückt. Auch in diesem Fall ist Fingerspitzengefühl gefragt und sicherlich nicht ein Ausrasten mit lautem Gebrüll der effektivere Weg, ganz im Gegenteil. Das Fass zum Überlaufen bringen dann noch Kommentare von besserwissenden "Hundekennern", dass der neugeborene Hund nun mit der Schnauze durch seinen Urin gezogen werden müsse, um ihm ein für allemal das Unterlassen dieses Verhaltens begreiflich zu machen. Schon der Gedanke hieran setzt sich über jeglichen Tierschutz und gutes Benehmen hinweg.

Auch wenn Strafen und Bestrafung Gegenstand der Konditionierung sind, kommt es immer auf die Art und Weise des guten Tons an. Mehr hierzu könnt ihr gerne in unserem eigens dafür angefertigten Lexikonartikel nachlesen, oder im Gesamten im Zusammenhang mit der Konditionierung in dem nachfolgenden dreiteiligen Leitartikel herausfinden:

Wie schnell man als Halter gegen den Tierschutz verstoßen kann und daher seinen Gedanken trotz Alltagsstress und Hektik immer zusammenhalten sollte, ist die Tatsache, dass jährlich zig Hunde aus Autos gerettet werden müssen, die in der Sonne abgestellt wurden und der Vierbeiner im Wageninnern zurückgelassen wurde. Die unerträgliche Hitze wird der Konstitution, Gesundheit und damit dem Wohlergehen erheblich zusetzen, der Hund leiden und im schlimmsten Fall einen qualvollen Hitzetod erleiden. Bitte handelt hier immer rücksichtsvoll, auch wenn ihr nur für 2 Minuten zum Brötchenholen den Wagen verlasst!

Zum Schluss wollen wir auch zwei weitere Themen, die im Hinblick auf tierschutzrechtliche Fragen immer wieder Diskussionspunkt sind, nicht außen vor lassen:

Auf Grund verschiedener Strömungen stehen manche Hunderassen und die damit verbundenen Zuchtaktivitäten im Mittelpunkt etwaige tierschutzrechtlicher Bedenken. Denn manche Hunderassen leiden am "Verschönerungswahn", der von Seiten der potentiellen Hundekäufer größtenteils zwar unbewusst erzeugt wird, aber maßgeblich Einfluss auf die Zuchtziele der betreffenden Rassen haben. So gibt es Hundeindividuen, die auf Grund der Nachfrage nach bestimmten "modernen" Fellfarben von gesundheitlichen Schäden stärker betroffen sind, als andere Varietäten derselben Rasse. Ebenso gibt es Vierbeiner, deren Kopfform zuchtbedingt derartig nachteilige Züge hinsichtlich der Sauerstoffzufuhr erreicht hat, dass sie nicht mehr in der Lage sind, einen Berg hinaufzulaufen, ohne unter schwerwiegenden Atemproblemen zu leiden. Der Gesetzgeber schaut hier ganz genau hin und ist in Sachen Qualzucht auch nicht ganz untätig, wie ihr in dem ergänzenden Magazinbeitrag ausführlich nachlesen könnt.

Des Weiteren ist die Thematik Listenhunde/Kampfhunde in aller Munde, da es durch unsachgemäße Haltung, leider immer wieder zu Zwischenfällen mit potentiell gefährlichen Hunden kommt. In diesem Zusammenhang trifft man immer wieder auf Rassen wie Dobermann, Rottweiler, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Pitbull Terrier etc. deren Ohren und Rute künstlich gekürzt sind, um ihnen ein anderes Aussehen zu geben. Das Kupieren ist aber generell, bis auf einige Ausnahmen, verboten! Alles relevante findet ihr in unserem dazugehörigen Artikel. Denn auch das Kupieren ist schmerzhaft und die Tiere leiden aus verschiedenen Gründen an diesem Eingriff, schließlich gehören diese Körperteile zu wichtigen Kommunikationsmitteln und zeichnen das Ausdrucksverhalten für jegliche Interaktion mit anderen Hunden und Menschen, aus. Auch das Kupieren ist Gegenstand des Tierschutzgesetz und trotz des Verbots kommen leider aber immer wieder kupierte Vierbeiner über das Ausland nach Deutschland - bitte unterstützt diese Tierqualen nicht.

Aporpos Tierquälerei: Jegliche körperlichen Repressalien, psychischer und seelischer Druck und Drangsalieren eines Hundes ist tierschutzrechtlich verboten - und das aus gutem Grund.

Sollten euch daher unzuträgliche und unwürdige Lebens- und Haltebedingungen, Misshandlungen oder sonstige tierschutzrechtliche Verstöße zu Ohren kommen oder ihr gar diese mit eigenen Augen seht, so informiert die zuständigen Behörden und/oder Tierschutzorganisationen wie PETA Deutschland oder dem Deutschen Tierschutzbund e.V., um im Sinne der betroffenen Hunde aktiv zu werden.

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