Hund aussetzen: Das Aussetzen und Zurücklassen eines Hundes ist strafbar!

Wird der Hund einfach ausgesetzt, so wird der Tierschutz mit Füßen treten

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Zuletzt aktualisiert am: 25.11.2023

Ein beiger Hund ist angebunden und schaut einer Frau hinterher.jpg

Wer A sagt, muss auch B sagen - das haben mich meine Eltern gelernt. 

Das gilt vor allen Dingen, wenn man die Verantwortung für ein Lebewesen übernimmt. Sei es einen Menschen oder ein Tier. Folglich gilt dies auch für einen Hund.

Und so muss man sich im Rahmen einer möglichen Anschaffung eines Hundes von vornherein klar sein, dass die Übernahme eines Welpen oder auch bereits erwachsenen Hundes, eine perspektivisch angelegte Entscheidung ist. Sprich, der Welpenkauf und/oder die Adoption eines älteren Hundes ist auf lange Sicht angelegt und darf nicht aus einer guten Laune mal so eben aus der Hüfte geschossen sein.

Die Haltung eines Hundes kann glücklicherweise weit mehr als 10 Jahre mit dem Hundepartner an der Seite dauern - mit allen Höhen und Tiefen, schönen und weniger schönen Momenten, nervenaufreibenden Tagen und ruhigen Lebensphasen. Das alles gehört zum normalen Leben und auch dem gemeinsamen Miteinander mit dem Hund dazu.

Häufig verleben Hund und Mensch eine intensive und harmonische Zeit, gehen eine wunderbare Beziehung zueinander voller Vertrauen und Respekt ein, entwickeln eine starke Bindung und sind füreinander da. 

Aber leider hört man immer wieder von Fällen, wo Hunde ausgesetzt und an Raststätten, abgelegenen Parkplätzen, im Feld oder Wald zurückgelassen und ihrem Schicksal überlassen werden. Mitunter werden die ausgesetzten Hunde wenigstens noch vor einem Tierheim im Dunkeln festgebunden, damit am nächsten Morgen, Verantwortliche aus dem Tierschutz, sich sofort um den Hund kümmern können.

Wie auch immer die individuelle Situation aussehen mag, das Aussetzen des Hundes ist keine Lösung! Zudem wird geltendes Recht, der Tierschutz und der betroffene Hund mit den Füßen getreten. Den Hund auszusetzen und irgendwo zurückzulassen, ist ein strafbares Vergehen.

Wir wollen in den weiteren Ausführungen die aktuelle Rechtslage beleuchten und Lösungen aufzeigen, wie man sich rechtskonform, tierschutzgemäß und seinem Hund gegenüber achtungs- und respektvoll verhält, wenn es aus persönlichen Gründen, keine gemeinsame Zukunft mehr gibt. Denn es gibt auf alle Fälle immer eine Alternative zum Aussetzen und Zurücklassen des Hundepartners.

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Gründe, warum Menschen ihren Hund aussetzen & zurücklassen

Es kann keine noch so gute Begründung für das Aussetzen und Zurücklassen des Hundes geben!

Die häufigsten Auslöser für das Aussetzen und Zurücklassen des Hundes

Einen Hund anzuschaffen ist oft ein Herzenswunsch, den viele Hundefreunde umtreibt und früher oder später auf den Hund kommen lässt - ein Hund an der Seite ist auf jeden Fall eine Bereicherung!

Aber die Hundehaltung erfordert auch Zeit, Engagement und monetäre Mittel.

Ein Hund braucht ausreichend Zuwendung, um art- und rassegerecht beschäftigt, ernährt, gepflegt und betreut zu werden. Ein Hund benötigt eine umfassende Erziehung und Training, damit das Führen des Hundes und das Miteinander im Alltag in geordneten Bahnen laufen kann. Hierfür bedarf es diverse erforderlich Lerninhalte, Regeln und Grenzen, um das Zusammenwirken des Hundes mit seiner Umwelt auf angemessene Weise zu ermöglichen.

Ferner verändert der Hundepartner ein Stück weit auch den bisherigen Lebensalltag. War man ohne Hund völlig ungebunden, konnte auf der Party des Freundes spontan entscheiden über Nacht zu bleiben, ist dies mit einem wartenden Hund Zuhause anders. War es bisher möglich aus dem Stegreif heraus einen Kurzurlaub und Last-Minute-Flug zu buchen, um am folgenden Morgen ad hoc nach Malle oder Ibiza zu fliegen, so muss nun mit einem Hund an der Seite, dessen Betreuung geplant und organisiert werden.

Aber ebenso können unvorhergesehene finanzielle Belastungen durch eine Operation wegen eines Kreuzbandrisses, den der Hund sich während dem Hundesport oder ausgelassenen Laufen und Springen im Wald zugezogen hat, den Geldbeutel stark belasten und die Sorgenfalten auf die Stirn treiben lassen. 

Ebenso muss es den verantwortlichen Haltern bewusst sein, dass sie mit der Anschaffung eines Hundes, ein Lebewesen mit eigenem Charakter und Temperament aufnehmen. Und je nach Hundepersönlichkeit und Rasse ist das Zusammenwirken durchaus herausfordernd. So sind immer wieder Herrchen und Frauchen hier und da überrascht, mit welchen Charakterhunden sie ihren Alltag teilen. Andere sind sogar schlichtweg überfordert und kommen mit ihrem Hundepartner nicht klar. Kommen dann noch vermeintliche unerwünschte Verhaltensweisen bis hin zu Verhaltensproblemen hinzu, läuft das Fass für den einen oder anderen Halter über.

Vielleicht sind es sogar der Bewegungsdrang und das kognitive Beschäftigungsbedürfnis des Hundeindividuums, was Herrchen/Frauchen Kopfzerbrechen bereitet. Steckt einfach zu viel Energie im Hund und fällt das erforderliche Auslastungsprogramm erheblich umfangreicher aus als gedacht. Ist der nötige Zeitaufwand das Problem oder fehlt es an eigener Agilität und Fitness, damit der Hund auf seine Kosten kommt?

Weiters darf man innerhalb der Hundehaltung nicht unterschätzen, wie sich die Bedürfnisse, Interessen und Neigungen des Hundes innerhalb der einzelnen Lebensphasen verändern und entsprechende Anpassungen bedürfen. Zeitlich und monetär betrachtet. Stehen gerade beim heranwachsenden Welpen eher erzieherische Komponenten im Vordergrund, die viel zeitlichen Einsatz verlangen, können die Gesundheit und Pflege eines Seniorhundes plötzlich den Alltag bestimmen. Nicht anders wie es eben auch bei uns Menschen der Fall ist, wo Senioren hilfsbedürftig werden.

Kein Argument kann das Aussetzen und Zurücklassen des Hundes begründen!

Ein weiterer Aspekt, der immer wieder für das Aussetzung, Zurücklassen und Abgeben eines Hundes angeführt wird, sind Hürden bei der Wohnungssuche. Aus welchen Gründen auch immer Herrchen/Frauchen eine neue Wohnung brauchen, so sind zahlreiche Vermieter dem Thema Hund im Haus, kritisch eingestellt. Kurz, als Mieter mit Hund ist es immer erheblich schwieriger, eine neue Wohnung zu finden.

Häufig sind die Kinder des Hauses starke Treiber bei der Hundeanschaffung. Lange und stetig liegen sie ihren Eltern in den Ohren und bequatschen sie auf dem Weg zum Hund. Und irgendwann sind die Eltern weichgeklopft und erfüllen ihren Kindern einen langersehnten Wunsch nach einem Hund. Am Anfang wird sich rührend um den Welpen oder erwachsenen Mitbewohner gekümmert, doch Woche für Woche lässt die Euphorie nach. Bis das Desinteresse Oberhand gewinnt und der Hund eher unbeachtet als Mitläufer zu Last wird. Kurz, die Lust am Hund ist verflogen.

Hier und da belastet der Einzug des Hundes ein Familienmitglied, da dieses unter einer Hundeallergie leidet und das Zusammenleben im Wohnraum für den Betroffenen zu Qual macht.

Des Weiteren legen sich Hundefreunde mitunter einen zweiten oder dritten Hund zu. Sie sind davon überzeugt, dass eine Zusammenführung mit dem/den bisherigen Hunden in einer Mehrhundehaltung keine Probleme macht, was sich im Nachhinein aber als Trugschluss erweist.

Apropos Einzug eines weiteren Familienmitglieds: Auch darüber müssen sich Singles und Paare Gedanken machen, dass auch ein Babyglück das bisherige Lebenskonstrukt mit Hund durcheinanderwirbeln kann und die Bedürfnisse beider, unter einen Hut gebracht werden wollen.

Sicherlich gibt es noch zahlreiche weitere Szenarien, wie beispielsweise unerwünschte Trächtigkeiten mit ungeplanten Würfen, wo Hundewelpen ausgesetzt werden, oder berufliche Veränderungen, die zum Zurücklassen des Hundes führen.

Wie auch immer: Kein Argument ist als Begründung stark genug, Geschweige denn akzeptabel, dass ein Hundehalter seinen Hund aussetzt und angebunden zurücklässt. Es gibt für alle subjektiven Probleme und veränderte Situationen, Lösungen! Den Hund auszusetzen, ist auf jeden Fall keine Alternative und zudem VERBOTEN!

§ 3 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Gemäß der aktuell gültigen Fassung des Tierschutzgesetz (TierSchG) ist das Aussetzen und Zurücklassen eines Hundes verboten und wird entsprechend geahndet.

In § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) steht geschrieben:

Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb und sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.

Sprich, jede Person, die sich einen Hund zulegt oder einen Hund in seiner Betreuung hat, ist für seinen Hundepartner vollumfänglich verantwortlich und darf diesen nicht willentlich aussetzen, zurücklassen oder auf eine andere Art und Weise entledigen.

Damit umfasst der Personenkreis alle, die situativ den Hund an ihrer Seite haben, sei es der verantwortliche Hundehalter (Herrchen/Frauchen), betraute Familienmitglieder, Freunde, Bekannte oder andere Personen, die den Hund betreuen. Hier seien u.a. Hundepensionen, HUTAs, Hundesitter etc. genannt.

Welche Konsequenzen drohen beim Aussetzen und Zurücklassen des Hundes?

Die verantwortliche Person, die vorsätzlich den gehaltenen Hund aussetzt, zurücklässt und sich dessen entledigt, begeht laut dem Tierschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit.

Das Vergehen kann wird mit Geldbußen bis 25.000 EUR bestraft.

Hierbei ist entscheidend, dass der betreffende Hund aus seiner bisherigen gesicherten Lebenssituation gerissen und er sich selber überlassen wird. Sprich, der Hund aus seinem gewohnten Lebensumfeld gerissen wird, wo ihm die artgerechte und rassespezifische Haltung seines hierfür verantwortlichen Menschen, seine grundlegende Bedürfnisbefriedigung nach ausreichend Fressen und Wasserversorgung, Betreuung, Pflege, Sicherheit etc. garantiert hat und nun durch das Aussetzen und Zurücklassen verwehrt bleibt - dadurch sind die Gesunderhaltung und das weitere Wohlergehen gefährdet und je nach weiterem Verlauf kann dies sogar zu Schäden, Leid und Schmerzen führen, was wiederum aus rechtlicher Sicht, dann zu einer Straftat der hierfür verantwortlichen Person wird und diese mit erheblichen Konsequenzen bestraft werden kann.

Wenn das Aussetzen und Zurücklassen des Hundes zur Straftat wird

Durch das Aussetzen und Zurücklassen des Hundes auf einem fremden Rastplatz, dunklem Parkplatz oder gar das Anbinden im Wald, Feld oder Flur, kann für den Hund zu einer wahren Bedrohung werden.

Bei einer Anbindung an einem Baum oder Laternenmast kann der Hund sich beispielsweise in Situationen, wo er durch einwirkende Umweltreize in Angst und Panik versetzt wird, sich selber strangulieren, dadurch schlimme Verletzungen zuziehen oder gar qualvoll vollenden.

Sollte der Hund sich seiner Anbindung entledigen können, so besteht durch das Freilaufen nicht nur eine besondere Gefahr für den Hund, sondern für seine gesamte Umwelt. Sei es für den Straßenverkehr, Passanten oder andere Tiere.

Alles was zu Schmerzen, Leid und Schäden beim Hund oder anderen Menschen und Tieren im Hinblick auf das Verhalten des Hundes führt, wird dann nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern Straftat bewertet. Denn dann liegt "Tierquälerei" vor, die mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird.

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Aussetzen & Zurücklassen des Hundes ist nicht die Lösung!

Externe Hilfe suchen und gemeinsam nach Problemlösungen suchen.

Aktiv auf andere Menschen zugehen und nach Lösungen suchen

Prinzipiell ist es immer wichtig, über bestehende persönliche und individuelle Probleme mit anderen Menschen zu sprechen, statt daran zu verzweifeln und unüberlegte Handlungen und "Dummheiten" als letzten Ausweg zu begehen.

Welche Situation nun auch immer die bisherige Haltung des Hundes in Frage stellt, gibt es garantiert vielversprechendere und adäquate Lösungen, um für alle Beteiligten, Hund, Halter und Umfeld, eine gangbare Perspektive aufzuzeigen.

Das Aussetzen, Zurücklassen und Entledigen des Hundes ist auf gar keinen Fall ein akzeptables Patentrezept!

Geht offen mit eurem Problem um, bezieht die Familie, Freunde und Bekannte, vertraute Hundehalter, euren Tierarzt oder Hundetrainer aktiv mit ein - solltet ihr auch hier nicht weiterkommen oder andere Zweifel an diesem Vorgehen bestehen, dann sucht eine Tierauffangstation / Tierheim / Tierschutzorganisation auf und vertraut euch diesen an.

Gut vorbereitet und informiert die Anschaffung eines Hundes angehen

Tragt ihr euch mit den Gedanken, einen Welpen zu kaufen oder einen Hund aus dem Tierschutz zu adoptieren? Dann informiert euch umfassend und ohne Zeitdruck, welcher Hund/Rasse am besten zu euch und eurer Lebenssituation passt, damit ihr dem Hund und seinen Bedürfnissen auf Sicht gerecht werden könnt.

Die Anschaffung eines Hundes muss wohlüberlegt sein!

Um euch einen besseren Überblick aus diversen Blickwinkeln rund um die Anschaffung eines Hundes zu machen, findet ihr in unserem Magazin zahlreiche hilfreiche Artikel.

So wollen wir euch unseren Leitartikel "Hundekauf - Worauf ist beim Kauf eines Hundes zu achten?" ans Herz legen. Hier findet ihr wichtige Ratschläge und Tipps, damit ihr bestens vorbereitet auf die Suche nach eurem zukünftigen Hundepartner gehen könnt.

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